Einschulungsuntersuchung
Die Schulanmeldung erfolgt im Mai (ca. 15 Monate vor Schuleintritt) des Vorjahres der Einschulung. Alle Kinder, die bis einschließlich 01.08. eines Jahres sechs Jahre alt werden, sind schulpflichtig und werden vom Kinder- und Jugendärztlichen Dienst des Fachdienstes Gesundheit untersucht. Diese Einschulungsuntersuchung ist Bestandteil des Einschulungsverfahrens. Sie ist in allen Bundesländern im Schulgesetz vorgeschrieben und daher verpflichtend.
Terminvereinbarung
Sorgeberechtigte haben die Möglichkeit den Termin für die Einschulungsuntersuchung selbstständig über die Online Terminvergabe des Landratsamtes Unstrut-Hainich Kreis zu buchen. Wählen Sie hierfür unter Schritt 1 den Fachdienst Gesundheit - Kinder- und Jugendärztlicher Dienst aus.
Für folgende Schulen buchen Sie bitte frühestens zwei Monate im Voraus im angegebenen Zeitraum die Termine über die Online Terminvergabe:
- THEPRA Grundschule Kirchheilingen (Juli 2026)
- Evang. Schulzentrum Mühlhausen (Juli 2026)
- Käthe-Kollwitz-Grundschule Lengenfeld unterm Stein (Juli 2026)
- Grundschule Schlotheim (August 2026)
- Gemeinschaftsschule Menteroda (August 2026)
- Grundschule Albert Schweitzer Thamsbrück (August 2026)
- Evang. Grundschule Bad Langensalza Ufhoven (August 2026)
- Grundschule „Sonnenhof“ Bad Langensalza (September 2026)
- Grundschule Schönstedt (September 2026)
- Dalton-Grundschule „Unstruttal“ Ammern (September 2026)
- Grundschule Margaretenschule Mühlhausen (Oktober/ November 2026)
- Grundschule Martinischule Mühlhausen (Oktober/ November 2026)
- Grundschule Christoph-Wilhelm-Hufeland Bad Langensalza (Dezember 2026)
- Grundschule Sophienschule Körner (Dezember 2026)
- Gemeinschaftsschule Brückenschule Aschara (Dezember 2026)
- Grundschule Nikolaischule Mühlhausen (Februar 2027)
- Grundschule Forstbergschule Mühlhausen (Februar 2027)
- Grundschule Vogteischule Oberdorla (März 2027)
- Gemeinschaftsschule Herbsleben (März 2027)
- THEPRA Grundschule Weinbergen Seebach (März 2027)
- Grundschule Katharinenberg Diedorf (April 2027)
- Gemeinschaftsschule Südeichsfeld Heyerode (April 2027)
- Grundschule Sebastian-Kneipp Bad Tennstedt (April 2027)
- Grundschule Großengottern (April 2027)
Sorgeberechtigte, die für ihr Kind eine Rückstellung vom Schulbesuch oder die vorzeitige Einschulung für das kommende Schuljahr beantragt haben, werden um zeitnahe Terminbuchung gebeten.
Ausgenommen von der Online Terminvergabe sind:
- Kinder mit bekanntem Förderbedarf (Untersuchung erfolgt ab Herbst eines jeden Jahres)
- Kinder, die im Vorjahr zurückgestellt wurden (Untersuchung erfolgt ab Januar eines jeden Jahres)
Sorgeberechtigte, der vorgenannten Kinder werden vom Fachdienst Gesundheit schriftlich eingeladen. Ihnen wird zu gegebener Zeit ein Terminvorschlag per Post zugesandt.
Planen Sie für den Termin grundsätzlich ca. 60 Minuten ein.
Inhalt und Ablauf der Einschulungsuntersuchung
Die Einschulungsuntersuchung erfolgt zur Einschätzung der körperlichen, seelischen und geistigen Entwicklung des Kindes und beinhaltet folgende Untersuchungsschwerpunkte:
- die Prüfung der Sinnesorgane (Sehschärfe und Hörvermögen)
- die Messung von Körpergröße und Körpergewicht
- die körperliche Untersuchung
- die Beurteilung der Körpermotorik und der Sprache
- die Beurteilung weiterer schulrelevanter Entwicklungsbereiche
- die Beobachtung der sozialen Reife und des Verhaltens
- die Erhebung des Impfstandes und eine Impfberatung
Im Ergebnis der Untersuchung wird der Kinder- und Jugendärztliche Dienst Empfehlungen, die für einen erfolgreichen Schulbesuch des Kindes wichtig sind, mit den Sorgeberechtigten besprechen, zur Weitergabe an die Schule formulieren und mit dem Einverständnis der Sorgeberechtigten die Schule informieren.
Was ist am Untersuchungstag mitzubringen?
- ausgefüllter Fragebogen zur Einschulungsuntersuchung
- das Heft zur Dokumentation der Früherkennungsuntersuchung (gelbes Heft)
- den Impfausweis
- Kiga-Bogen zur Vorbereitung der Einschulungsuntersuchung (wird vom Kindergarten ausgefüllt und ausgehändigt)
- ärztliche und therapeutische Befunde (z. B. Krankenhaus-, Facharzt-, Physio-, Ergo-, Logotherapieberichte)
- Bescheide (z. B. Frühförderbescheide, Bescheid Schwerbehinderung, sonderpädagogisches Gutachten)
- Hilfsmittel (z. B. Brille, Hörgeräte oder Prothesen)
- ggf. Vollmacht für die Erbringung von Unterschriften im Rahmen der Einschulungsuntersuchung
Hinweise zur Einschulungsuntersuchung
- Bitte kommen Sie pünktlich zum Termin. Bei Zuspätkommen kann die Durchführung der Untersuchung nicht garantiert werden.
- Das Erscheinen des Kindes ist mit nur einer Begleitperson erwünscht. Geschwister sind bitte nach Möglichkeit nicht zur Untersuchung mitzubringen.
- Die Begleitperson und das Kind sollten gesund und frei von jeglichen Infektzeichen, wie Fieber, Husten, Schnupfen, Halsschmerzen, Heiserkeit, Ohren- oder Kopfschmerzen sein.
- Sollten Sie den Termin nicht wahrnehmen können, den Sie über die Online Terminvergabe gebucht haben, ändern Sie diesen über den Link in der E-Mail-Terminbestätigung. In allen anderen Fällen sagen Sie den Termin bitte telefonisch unter 03601 802759 oder per E-Mail an kjaed@~@uh-kreis.de, ab.
- Falls Sie Ihr Kind als Sorgeberechtigter nicht zur Einschulungsuntersuchung begleiten können, bitten wir Sie, der Begleitperson eine unterschriebene Vollmacht mitzugeben.
- Sollte die Verständigung in deutscher Sprache nur eingeschränkt oder nicht möglich sein, kann die Anwesenheit einer Person zum Übersetzen hilfreich sein.
