Grundlage für die Analyse der Breitbandversorgung bildeten die im Rahmen der 2016 durchgeführten Markterkundung übermittelten Daten der im Landkreis aktiven Netzbetreiber in Bezug auf die aktuelle und künftige Versorgungssituation, ergänzt durch Informationen aus dem Breitbandatlas des Bundes.
Im Unstrut-Hainich-Kreis sind mehrere Anbieter aktiv und bieten Breitbanddienste an, u. a. neben der Deutschen Telekom AG und Vodafone Kabel Deutschland GmbH auch die Thüringer Netkom GmbH. Die Versorgung erfolgt zu einem Großteil über ein FTTC-Netz mittels der Zugangstechnologie DSL (i. d. R. VDSL, ADSL).
Im Kreisgebiet ist außerdem ein Kabelnetzanbieter vertreten, welcher ebenfalls Kunden mit schnellem Internet versorgt. Hier sind Bandbreiten nach Aussagen des Anbieters von bis zu 100 Mbit/s möglich.
Auszug aus dem Breitbandatlas des Bundes – Angezeigte Verfügbarkeit: Privat Alle ≥ 30 Mbit/s
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Quelle: Breitbandatlas des Bundes, http://www.bmvi.de/DE/Themen/Digitales/Breitbandausbau/Breitbandatlas-Karte/start.html, 03.03.2017 |
Weiteres Kartenmaterial zur Versorgung finden Sie unter: http://www.thüringen-online.de/bb/versorgung/breitband-in-thueringen/
Im Rahmen der Markterkundung im Jahr 2016 kündigte ein Telekommunikationsunternehmen eigenwirtschaftliche Ausbauabsichten an. In ausgewiesenen (Teil-)Gebieten folgender Gemeinden und Städte strebt der Anbieter die Versorgung der Anschlussteilnehmer mit mindestens 30 Mbit/s im Downstream bis Oktober 2019 an:
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Es besteht für den Netzbetreiber jedoch keine Pflicht zum Ausbau.
Ein Einsatz staatlicher Fördermittel ist in diesen Gebieten nicht mehr möglich, da sie im Sinne der Bundesförderrichtlinie als versorgt gelten und keine „weißen NGA-Flecken" darstellen. Aus diesem Grund wurden sie in der Ausbauplanung im Rahmen des Förderprogramms nicht weiter berücksichtigt.
Das BMVI fördert den Breitbandausbau über das Betreibermodell (Aufbau eigener passiver Breitbandinfrastruktur mit anschließender Vermietung) oder das Wirtschaftlichkeitslückenmodell (Abschluss eines Vertrages mit einem Telekommunikationsunternehmen über Netzausbau und Netzbetrieb). Bei der Modellauswahl steht die Wirtschaftlichkeit im Vordergrund.
Die PricewaterhouseCoopers AG stellte im Zuge der Erarbeitung der Breitbandstudie im Oktober 2016 die beiden Fördermodelle gegenüber. Der Vergleich ergab, dass das Wirtschaftlichkeitslückenmodell auf Basis der hierfür angesetzten Prämissen und getroffenen Annahmen grundsätzlich das wirtschaftlichere Modell für das Ausbaugebiet darstellt.
Der Landrat reichte daher am 27. Oktober 2016 bei der atene KOM GmbH einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung zur Deckung einer Wirtschaftlichkeitslücke nach 3.1 der Richtlinie zur Förderung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland in der Fassung vom 20. Juni 2016 ein.
Der Ausbau des Netzes bzw. die Wirtschaftlichkeitslücke ist im definierten Gebiet im Sinne des Bundesförderprogrammes zu durchschnittlich 60 Prozent förderfähig. Eine Kofinanzierung durch andere Förderprogramme (EU, Länder, private Geldgeber) ist möglich und erwünscht.
Der Freistaat Thüringen unterstützt den Infrastrukturausbau im Landkreis auf Grundlage der Breitbandausbaurichtlinie zur Förderung des Ausbaus von hochleistungsfähigen Breitbandinfrastrukturen in der ersten Fassung vom 23.10.2015 ebenfalls. Auf diese Weise ist eine Gesamtförderung bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Projektkosten möglich. Zudem wird der Eigenmittelbeitrag des Zuwendungsempfängers bzw. der beteiligten Kommunen in Höhe von 10 Prozent ersatzweise vom Land geleistet, sofern Gebietskörperschaften Anordnungen im Rahmen eines Haushaltssicherungsverfahrens unterliegen.
Entsprechend der vorläufigen Zuwendungsbescheide stehen derweil Fördermittel in Höhe von knapp 5 Millionen Euro für den Infrastrukturausbau zur Verfügung.
Das beantragte Ausbaugebiet umfasst insgesamt 1.247 unterversorgte Haushalte, 67 unterversorgte Gewerbe und 69 unterversorgte Institutionen in folgenden 22 Kommunen:
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In 14 dieser Gemeinden und Städte sollen Privat- und Geschäftskunden sowie gegebenenfalls öffentliche Nachfrager erschlossen werden. In acht weiteren Kommunen(*) sollen ausschließlich einzelne Bildungseinrichtungen mit Hilfe des Bundes- und Landesförderprogrammes Zugang zu einer leistungsfähigen Breitbandinfrastruktur erhalten.
Die Zielversorgung beträgt für alle Nachfrager mindestens 50 Mbit/s im Download, wobei die Uploadrate mindestens im gleichen Maße steigen muss wie die Downloadrate. Gewerbe und institutionelle Nachfrager, wie etwa Bildungseinrichtungen, müssen mit mindestens 1 Gbit/s symmetrisch angebunden werden.
Im Verlauf der Projektrealisierung überarbeite das BMVI den Leitfaden zur Umsetzung der Förderrichtlinie hinsichtlich der Aufgreifschwelle von Schulen (Version 6 vom 14.07.2017, Kap. 4.5). Eine Schule bzw. Bildungseinrichtung ist im Sinne der Breitbandrichtlinie nur dann als versorgt anzusehen, wenn neben der Schulverwaltung jeder Klasse dauerhaft eine Datenversorgungsrate von 30 Mbit/s zur Verfügung stehen kann. Die atene KOM GmbH bestätigte die Förderfähigkeit für insgesamt 55 Schulen/ Bildungseinrichtungen an 61 Standorten im Unstrut-Hainich-Kreis.
Staatliche Grundschulen (SGS):
Staatliche Regelschulen (SRS):
Gymnasien:
Berufliche Schulen:
Förderschulen:
Staatliche Gemeinschaftsschulen:
Schulen in freier Trägerschaft:
weitere Bildungseinrichtungen:
Ziel ist die nachhaltige und zukunftsfähige Breitbandversorgung im definierten Ausbaugebiet bis Ende 2019. Der Ausbau und Betrieb eines flächendeckenden Hochgeschwindigkeits-Breitbandnetzes im Landkreis wird in Anlehnung an das EU Vergaberecht als Dienstleistungskonzession ausgeschrieben. Es handelt sich hierbei um ein zweistufiges Vergabeverfahren, bestehend aus Teilnahmewettbewerb und Verhandlungsverfahren.
Der Auftrag zum Infrastrukturausbau wurde am 5. März 2018 im Amtsblatt der Europäischen Union und im Amtsblatt des Unstrut-Hainich-Kreises öffentlich bekannt gemacht. Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ermittelt die Vergabestelle des Landratsamtes mit Unterstützung der beauftragten Beratungsunternehmen zunächst die Wirtschaftsteilnehmer, welche für die Realisierung des Projektes geeignet sind. Die fähigen Bewerber werden anschließend zur Abgabe eines indikativen Angebotes aufgefordert (Verhandlungsverfahren). Der angestrebte Verfahrensablauf kann der folgenden Übersicht entnommen werden:
Verfahrensschritte | Realisierungszeitraum |
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge | 05.04.2018 |
Versand der Angebotsaufforderung an geeignete Bewerber | KW 15 2018 |
Frist für indikative Angebote | KW 19 2018 |
Verhandlungstermine mit Bietern | KW 20/ 21 2018 |
Aufforderung zur Abgabe der finalen Angebote | KW 22 2018 |
Frist für finale Angebote | KW 24 2018 |
Nach erfolgreicher Ausschreibung werden die endgültigen Fördermittelbescheide beim Bund und Land beantragt. Mit der Bewilligung der Mittel kann der Ausbau durch das Telekommunikationsunternehmen, welches den Zuschlag für den Auftrag erhält, erfolgen (voraussichtlich Mitte/ Ende drittes Quartal 2018).
Es wird darauf hingewiesen, dass es sich hierbei um eine unverbindliche Meilensteinplanung handelt. Abweichungen sind jederzeit möglich.
In der Ausschreibung müssen die Bewerber eine Meilensteinplanung der einzelnen Bauabschnitte vorlegen. Die Planung des Anbieters, der den Zuschlag zum Ende des Verfahrens erhält, wird umgesetzt und der Öffentlichkeit vorgestellt.
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