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| Hinweise |
Elektronische Kommunikation mit dem Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis nach § 3a Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz (ThürVwVfG)
Die Übermittlung von elektronischen Dokumenten über das Internet an das Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis ist nur unter folgenden Voraussetzungen zulässig:
In allen zulässigen Formaten dürfen keine automatisierten Abläufe oder Programmierungen (z.B. Makros) verwendet werden.
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Die Übermittlung von elektronischen Dokumenten über das Internet an das Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis ist nur unter folgenden Voraussetzungen zulässig: