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2. Fischerprüfung 2010
Amtliche Bekanntmachung des Unstrut-Hainich-Kreises

fischerDie zweite Fischerprüfung des Jahres 2010 findet am Samstag, den 27. November 2010 auf der Grundlage der Thüringer Verordnung über die Fischerprüfung (ThürFischPVO) vom 12. Juli 1993 in der zurzeit gültigen Fassung statt.

Grundsätzlich ist die Prüfung bei der unteren Fischereibehörde abzulegen, in deren Zuständigkeitsbereich der Antragsteller seine Hauptwohnung hat. Mit Einwilligung der unteren Fischereibehörde kann  die Prüfung auch vor dem Prüfungsausschuss einer anderen unteren Fischereibehörde abgelegt werden.

Anträge auf Zulassung zur Fischerprüfung sind an die untere Fischereibehörde des Unstrut-Hainich-Kreises, Postanschrift: Lindenbühl 28/29, 99974 Mühlhausen zu richten.

 

Der Antrag ist spätestens vier Wochen vor dem Prüfungstermin einzureichen. Minderjährige benötigen eine schriftliche Einverständniserklärung des gesetzlichen Vertreters.

 

Voraussetzung für die Zulassung zur Fischerprüfung sind:

  • die Bescheinigung über die Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang eines Fischereiverbandes oder -vereines und
  • ein Nachweis über die entrichtete Prüfungsgebühr.

 

Die Prüfungsgebühr in Höhe von 15,00 Euro ist unter Angabe des Verwendungszweckes "1100.1080" auf das Konto:

 

Sparkasse Unstrut-Hainich    BLZ: 820 560 60    Kto: 0511007876 einzuzahlen.

 

Die Anmeldung zum Vorbereitungslehrgang ist bis zum 29. September 2010 möglich. Antragsformulare sind bei der unteren Fischereibehörde und beim Anglerverein Mühlhausen/Thür. e. V., Schwanenteichallee 48 in 99974 Mühlhausen (Tel. 03601/813805) erhältlich.

 

Weitere Auskünfte erhalten Sie bei der unteren Fischereibehörde, Bonatstraße 50 in 99974 Mühlhausen, Tel. 03601/801746 oder auch von den örtlichen Fischereivereinen.

 

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