Belegung von Sozialwohnungen - Wohnberechtigungsbescheinigung
Eine geförderte Wohnung (Sozialwohnung) darf nur beziehen, wer über einen entsprechenden Wohnberechtigungsschein (WBS) verfügt.
Der WBS wird auf Antrag von der zuständigen Stelle beim Unstrut-Hainich-Kreis erteilt. Welche Unterlagen beizubringen sind, kann der als Download beigefügten Information entnommen werden.
Der Anspruch auf Ausstellung eines Wohnberechtigungsscheines ist von der Höhe des Einkommens abhängig. Da die Ermittlung des Einkommens und der Einkommensgrenzen sehr individuell ist, wird ein persönliches Beratungsgespräch empfohlen. Die Einkommensprüfung und die Prüfung der übrigen Voraussetzungen für die Erteilung eines Wohnberechtigungsscheines wird durch den Fachdienst Soziales vorgenommen.
Die Erteilung, aber auch die Ablehnung eines Wohnberechtigungsschein ist gebührenpflichtig .
Ein im Unstrut-Hainich-Kreis ausgestellter Wohnberechtigungsschein gilt im gesamten Freistaat Thüringen.
Antrag und Einkommensnachweise [Hier...]