Geflügelhaltung wieder ohne Einschränkungen möglich

Im Landkreis sind im Jahr 2023 nach dem im Winter aufgefundenen an Geflügelpest erkrankten Wildvögel und auch im Eichsfeld ausgebrochener Geflügelpest, keine weiteren Fälle der Tierseuche bekannt geworden. Deshalb ist die Geflügelhaltung wieder ohne Einschränkungen möglich.

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Änderung der Gebühren im Zusammenhang mit amtlichen Kontrollen bei der Schlachttieruntersuchung, der Fleischuntersuchung und der Untersuchung auf das Vorhandensein von Trichinen im Zusammenhang mit der Gewinnung von frischem Fleisch im Unstrut-Hainich-Kre

Nach Artikel 80 der Verordnung (EU) 2017/625 sind die Gebühren für amtliche Kontrollen im Zusammenhang mit der Erzeugung frischen Fleisches kostendeckend zu erheben. Der gesetzliche Rahmen hierfür ist in der Thüringer Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (ThürVwKostOMASGFF ) vom 11. Dezember 2001 (GVBl. 2002 S. 1), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 15. Dezember 2019 (GVBl. S. 521) festgelegt.

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Änderung der Organisation der amtlichen Kontrollen im Zusammenhang mit der Erzeugung von frischem Fleisch

Termin der Umsetzung
Ab dem 01.01.2023 werden die im Unstrut-Hainich-Kreis stattfindenden Lebendtieruntersuchungen, amtlichen Fleisch- und notwendigen Trichinenuntersuchung bei Hausschlachtungen und in den gewerblichen Schlachtstätten von einem größeren Personenkreis durchgeführt.

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An alle Jagdpächter des Unstrut-Hainich-Kreises

Maßnahmen zur Vorbeugung der Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei Wildschweinen / Schwarzwild

Unschädliche Beseitigung der Aufbrüche
Der Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung des Unstrut-Hainich-Kreises möchte die Jägerschaft aktiv in die Tierseuchenvorbeugung einbeziehen.

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Trichinenuntersuchung im Unstrut-Hainich-Kreis

Im Unstrut-Hainich-Kreis stehen den Jägern ab sofort folgende Möglichkeiten zur Untersuchung von Schwarzwildproben (oder Trichinenproben vom Dachs) zur Verfügung:

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