Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung zum Schutz gegen die Geflügelpest bei Nutzgeflügel
Auf der Grundlage der Art. 60 - 71 der VO (EU) 2016/429 i. V. m. Art. 11 - 67 der VO (EU) 2020 werden nachstehende Maßnahmen bekannt gegeben und verfügt:
Auf der Grundlage der Art. 60 - 71 der VO (EU) 2016/429 i. V. m. Art. 11 - 67 der VO (EU) 2020 werden nachstehende Maßnahmen bekannt gegeben und verfügt:
Geflügelausstellungen oder Geflügelveranstaltungen dürfen nur unter folgenden Bedingungen durchgeführt werden:
Im Unstrut-Hainich-Kreis stehen den Jägern ab sofort folgende Möglichkeiten zur Untersuchung von Schwarzwildproben (oder Trichinenproben vom Dachs) zur Verfügung:
Am 05.09.2023 wurden erstmals seit Jahren Fälle von Blauzungenkrankheit (BT) in den Niederlanden (Region zwischen Amsterdam und Utrecht) bestätigt.
Am 31. August 2023 wird das neue Trichinenlabor des Fachdienstes Veterinär- und Lebensmittelüberwachung im Landratsamt des uns Unstrut-Hainich-Kreises offiziell seine Arbeit aufnehmen.