Änderung der Gebühren im Zusammenhang mit amtlichen Kontrollen bei der Schlachttieruntersuchung, der Fleischuntersuchung und der Untersuchung auf das Vorhandensein von Trichinen im Zusammenhang mit der Gewinnung von frischem Fleisch im Unstrut-Hainich-Kre
Nach Artikel 80 der Verordnung (EU) 2017/625 sind die Gebühren für amtliche Kontrollen im Zusammenhang mit der Erzeugung frischen Fleisches kostendeckend zu erheben. Der gesetzliche Rahmen hierfür ist in der Thüringer Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (ThürVwKostOMASGFF ) vom 11. Dezember 2001 (GVBl. 2002 S. 1), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 15. Dezember 2019 (GVBl. S. 521) festgelegt.