Geflügelhaltung wieder ohne Einschränkungen möglich

Im Landkreis sind im Jahr 2023 nach dem im Winter aufgefundenen an Geflügelpest erkrankten Wildvögel und auch im Eichsfeld ausgebrochener Geflügelpest, keine weiteren Fälle der Tierseuche bekannt geworden. Deshalb ist die Geflügelhaltung wieder ohne Einschränkungen möglich.

Beachten Sie jedoch, dass auch Kleinstgefügelhaltungen beim Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung des Landratsamtes angezeigt werden müssen.

Weiterhin achten Sie bitte darauf, dass Sie bei Zukauf von Geflügel auf Tiermärkten beim Händler Ihre Registriernummer hinterlassen, um bei Ausbruch einer Seuche die Rückverfolgbarkeit zu gewährleiten.

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