Informationen zu privaten, nichtöffentlichen und öffentlichen Veranstaltungen

Bisher waren Veranstalter in der akuten Pandemiezeit verpflichtet, eine geplante private bzw. nichtöffentliche oder öffentliche Veranstaltung mindestens 10 Tage vor Termin gegenüber dem Gesundheitsamt anzuzeigen.

Mit der Neufassung der ThürSARS-CoV-2-Maßnahmenverordnung im Frühjahr 2022 ist diese Anzeigepflicht entfallen. Darüber hinaus gibt es keine Zugangsbeschränkungen mehr für Gäste und Besucher. Auch kann auf die Erstellung und Vorlage eines Infektionsschutzkonzeptes bei der zuständigen Behörde verzichtet werden.

Aufgrund der weiterhin hohen Infektionszahlen wird dennoch empfohlen, geeignete Infektionsschutzmaßnahmen zu treffen und die AHA+L-Regeln (Abstand halten, Hygiene beachten, Maske tragen, regelmäßig lüften), insbesondere bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen, umzusetzen.

g im EinzelhanSchwellenwert 150 im Unstrut-Hainich-Kreis überschritten, ab Samstag (15.05.2021) kein Terminkauf mehr möglich

Ab Samstag, den 15. Mai 2021, treten im Unstrut-Hainich-Kreis weitergehende Eindämmungsmaßnahmen der bundesrechtlichen Notbremse in Kraft, die ab Überschreiten des Schwellenwertes von 150 greifen. Denn die Zahl der COVID-19-Neuinfektionen in den vergangenen 7 Tagen pro 100.000 Einwohner (7-Tage-Inzidenz) liegt seit Dienstag erstmalig seit Mitte März wieder über 150.

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Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Websiteverwendet die Software Eye-Able® der Firma Web Inclusion GmbH,um Nutzern*inneneine barriere-reduzierte Ansicht der visuellen Inhalte zu ermöglichen. Eye-Able® hilft,die Website an die individuellen Bedürfnisse der Besucher*innen anzupassen.

Zum Funktionsumfang von Eye-Able® gehören

  • eine adaptive Schriftvergrößerung,
  • eine freieAnpassung der Farbkontraste,
  • ein Blaufilter,
  • eine Vorlesefunktion mit integrierter Tastatur-Navigation,
  • eine Kompensation von Farbschwächen sowie
  • weitere Funktionen für eine individuelle Ansicht der Website

Zur Bedienung kann das zugehörige Menü über einen Klick auf das Eye-Able®-Icon oder mit dem Tastaturkürzel „ALT + 1“ geöffnet werden. Alle Funktionen können auch mit der Tastatur gesteuert werden (Anleitung über „ALT + F1“).

Mehr Informationen finden Sie unter:www.eye-able.com

Hortanmeldung und Hortgebühren

Für weitere Fragen oder Anregungen zum Thema Hort stehen wir Ihnen gern telefonisch oder persönlich zur Verfügung.

Unsere Ansprechpartnerinnen hierfür sind:

  • Frau Sugijanto
    Telefon: 03601/802623

  • Frau Hesse
    Telefon: 03601/802622

  • Frau Hengerer
    Telefon: 03601/802621

Sie können uns ebenfalls über folgende E-Mail erreichen: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

exurl symbolHortgebührensatzung

exurl symbolHinweisblatt für Eltern

exurl symbolHortnutzungsgebühren (Gebührentabelle)

exurl symbolAntrag auf Ermäßigung der Hortgebühren

exurl symbolBestätigung des Besuches einer Kindertagesstätte Geschwisterkind

exurl symbolSEPA-Lastschriftverfahren

Nachträglicher Eintrag einer Begleitperson

Allgemeine Informationen:
Sie haben bereits einen Fahrschulantrag für das begleitete Fahren mit 17 in der Fahrerlaubnisbehörde gestellt. Nun möchten Sie eine weitere Begleitperson(en) eintragen lassen.

Für die Bearbeitung muss persönlich und im Original vorgelegt werden:

  • Personalausweis / Reisepass / Aufenthaltstitel
  • ausgefüllte Anlage 1 (Beiblatt zum Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis) mit beiden Unterschriften der gesetzlichen Vertreter oder Sorgerechtsbescheinigung
  • ausgefüllte Anlage 2 (Anlage zum Antrag zur Teilnahme am „Begleiteten Fahren ab 17 Jahre“ - Begleitperson) mit Unterschrift und Führerscheinkopien der Begleiter

Gebühr: 12,00 € pro Begleitperson, ggf. für zusätzlichen Führerschein 10,00 €


Die Gebühr muss am Tag der Beantragung in bar oder per EC-Karte bezahlt werden.

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