Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung

Allgemeine Informationen:
Wer ein Taxi, einen Mietwagen, einen Krankenkraftwagen oder einen Personenkraftwagen im Linienverkehr oder bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder Fernziel-Reisen führt, bedarf einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung, wenn in diesen Fahrzeugen Fahrgäste befördert werden.

Die Erlaubnis ist auf höchstens fünf Jahre befristet und kann jeweils um fünf Jahr verlängert werden.

Voraussetzungen
Der Bewerber muss 21 Jahre alt sein und ist seit mindestens 2 Jahren, innerhalb der letzten 5 Jahre, im Besitz eines EU/ EWR Führerscheines der Klasse B.
Ausnahme Antrag für Krankenwagen, Mindestalter 19 Jahre (Vorbesitz 1 Jahr innerhalb der letzten 5 Jahre).

Für die Bearbeitung muss persönlich und im Original vorgelegt werden:

  • Personalausweis/ Reisepass/ Aufenthaltstitel
  • aktueller EU-Kartenführerschein
  • Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate), zu beantragen beim Einwohnermeldeamt
  • Nachweis Erste Hilfe (nur bei Krankenkraftwagen)
  • Einverständniserklärung für die Untersuchungen nach Anlagen 5 Nummer 1 + 2 und 6 FeV (vor Ort auszufüllen)
  • nur bei Taxi: nach erfolgter Untersuchung ist eine Ortskundeprüfung abzulegen

Gebühr: 63,90 € zzgl. 40,00€ bei Taxi
Die Gebühr muss am Tag der Beantragung in bar oder per EC-Karte bezahlt werden.

Es werden nur vollständige Anträge abgenommen.

Verlängerung einer Fahrerlaubnis der Klassen D1, D1E, D, DE

Allgemeine Informationen:
Die Fahrerlaubnisse der Klassen D, D1, D1E, D, DE, die nach dem 01.01.1999 erteilt wurden, werden grundsätzlich auf maximal 5 Jahre befristet. Die befristeten Klassen müssen deshalb rechtzeitig vor Ablauf verlängert werden. Eine zeitgerechte Verlängerung kann nur sichergestellt werden, wenn der Antrag mindestens 3 Monate vor Ablauf der Gültigkeit gestellt wird.

Die Beantragung kann bereits bis zu 6 Monate vor Ablauf der Fahrzeugklasse ohne zeitlichen Verlust erfolgen, da die neue Befristung dann vom Ablaufdatum und nicht vom Antragsdatum aus berechnet wird! Bei der Verlängerung muss ein neuer Führerschein hergestellt werden. Der bisherige Führerschein ist im Austausch abzugeben.

Nach Ablauf der Fahrerlaubnis kann ebenfalls eine Verlängerung beantragt werden. Wenn die Zeitspanne 5 Jahre zwischen Ablauf und Antrag auf Verlängerung überschreitet, muss eine Prüfung (Theorie und/oder Praxis) abgelegt werden.

Bei der Verlängerung der Fahrerlaubnis müssen Sie persönlich in der Fahrerlaubnisbehörde vorsprechen.

Für die Bearbeitung muss persönlich und im Original vorgelegt werden:

  • Personalausweis/ Reisepass/ Aufenthaltstitel
  • aktueller Führerschein
  • Führungszeugnis für behördliche Zwecke (nicht älter als 3 Monate) beim Einwohnermeldeamt zu beantragen
  • biometrisches Passbild

bis 49. Lebensjahr des Antragstellers:

  • ärztliche Eignungsuntersuchung gemäß Anlage 5 FeV (nicht älter als 1 Jahr)
  • augenärztliche Eignungsuntersuchung gemäß Anlage 6 FeV (nicht älter als 2 Jahre)

ab 50. Lebensjahr des Antragstellers:

  • Einverständniserklärung für die Untersuchungen nach Anlagen 5 u. 6 FeV (vor Ort auszufüllen)

 

Gebühr: 69,00€
Die Gebühr muss am Tag der Beantragung in bar oder per EC-Karte bezahlt werden.
Es werden nur vollständige Anträge abgenommen.

Hinweis:
Sofern Sie gewerblich Bus fahren, prüfen Sie bitte, ob Sie ggf. in den Anwendungsbereich des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes/ Verordnung fallen.
Nähere Informationen hierzu erhalten Sie unter FQN-Fahrerqualifizierungsnachweis (SZ95) und Fahrerkarte.

Verlängerung einer Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE

Allgemeine Informationen:
Seit das Fahrerlaubnisrecht aufgrund von Regelungen der Europäischen Union zum 01.01.1999 geändert wurde, sind auch deutsche LKW-Klassen befristet. Dies betrifft auch die Fahrerlaubnisinhaber, denen bereits die LKW-Klassen vor dem 01.01.1999 erteilt wurden.

Inhaber von LKW-Klassen oder der PKW-Klasse 3, B - die Fahrzeugkombinationen mit bis zu 3 Achsen und bis zu 18,5 t führen -, verlieren durch das neue Recht auch ohne Umtausch - am 50. Geburtstag ihre Fahrberechtigung.

Alle Fahrerlaubnisse der Klassen C, C1, C1E, C, CE, die nach dem 01.01.1999 erteilt wurden, werden grundsätzlich befristet. Die befristeten Klassen müssen deshalb rechtzeitig vor Ablauf verlängert werden. Eine zeitgerechte Verlängerung kann nur sichergestellt werden, wenn der Antrag mindestens 3 Monate vor Ablauf der Gültigkeit gestellt wird.

Die Beantragung kann bereits bis zu 6 Monate vor Ablauf der Fahrzeugklasse ohne zeitlichen Verlust erfolgen, da die neue Befristung dann vom Ablaufdatum und nicht vom Antragsdatum aus berechnet wird! Bei der Verlängerung muss ein neuer Führerschein hergestellt werden. Der bisherige Führerschein ist im Austausch abzugeben.

Nach Ablauf der Fahrerlaubnis kann ebenfalls eine Verlängerung beantragt werden. Wenn die Zeitspanne 10 Jahre zwischen Ablauf und Antrag auf Verlängerung überschreitet, muss eine Prüfung (Theorie und/oder Praxis) abgelegt werden.

Für die Bearbeitung muss persönlich und im Original vorgelegt werden:

  • Personalausweis/ Reisepass/ Aufenthaltstitel
  • aktueller Führerschein
  • ärztliche Eignungsuntersuchung gemäß Anlage 5 FeV (nicht älter als 1 Jahr)
  • augenärztliche Eignungsuntersuchung gemäß Anlage 6 FeV (nicht älter als 2 Jahre)
  • biometrisches Passbild

Gebühr: 49,00€
Die Gebühr muss am Tag der Beantragung in bar oder per EC-Karte bezahlt werden.
Es werden nur vollständige Anträge abgenommen.

Hinweis:
Sofern Sie gewerblich LKW fahren, prüfen Sie bitte ob, Sie ggf. in den Anwendungsbereich des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes/ Verordnung fallen.
Nähere Informationen hierzu erhalten Sie unter FQN-Fahrerqualifizierungsnachweis (SZ95) und Fahrerkarte.

Erweiterung einer Fahrerlaubnis auf die Klassen D1, D1E, D, DE

Voraussetzungen:
Sie sind mit Hauptwohnsitz im Unstrut-Hainich-Kreis gemeldet.
Die Antragsabgabe kann frühestens sechs Monate vor dem Erreichen des Mindestalters gemäß § 10 FeV und unter 18 Jahren nur mit Zustimmung der gesetzlichen Vertreter erfolgen.
Die theoretische Prüfung kann frühestens drei Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor Vollendung des Mindestalters abgelegt werden. Die Anträge auf die Fahrerlaubnis müssen persönlich gestellt werden.
Der vom Prüfer, nach bestandener Prüfung, ausgestellte vorläufige Nachweis der Fahrerlaubnis (vorläufiger Führerschein) gilt für drei Monate im Inland zum Nachweis der Fahrberechtigung. Der im Besitz befindliche Führerschein wird vom Prüfer eingezogen, danach wird Ihnen der Kartenführerschein automatisch durch die Bundesdruckerei zugeschickt und der vorläufige Führerschein wird ungültig.

Für die Bearbeitung muss persönlich und im Original vorgelegt werden:

  • ausgefüllter Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis (erhältlich in Ihrer Fahrschule)
  • Personalausweis/ Reisepass/ Aufenthaltstitel
  • aktueller Führerschein
  • Führungszeugnis für behördliche Zwecke (nicht älter als 3 Monate) beim Einwohnermeldeamt zu beantragen
  • Nachweis Erste Hilfe
  • biometrisches Passbild
  • Einverständniserklärung für die Untersuchungen nach Anlagen 5 u. 6 FeV (vor Ort auszufüllen)
  • Nachweis über Grundqualifikation (IHK Urkunde muss nach bestandener Prüfung nachgereicht werden)

Gebühr: 69,80 €
Die Gebühr muss am Tag der Beantragung in bar oder per EC-Karte bezahlt werden.

Es werden nur vollständige Anträge abgenommen.

Erweiterung einer Fahrerlaubnis auf die Klassen C1, C1E, C, CE

Voraussetzungen:
Sie sind mit Hauptwohnsitz im Unstrut-Hainich-Kreis gemeldet.
Die Antragsabgabe kann frühestens sechs Monate vor dem Erreichen des Mindestalters gemäß § 10 FeV und unter 18 Jahren nur mit Zustimmung der gesetzlichen Vertreter erfolgen.
Die theoretische Prüfung kann frühestens drei Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor Vollendung des Mindestalters abgelegt werden. Die Anträge auf die Fahrerlaubnis müssen persönlich gestellt werden.
Der vom Prüfer, nach bestandener Prüfung, ausgestellte vorläufige Nachweis der Fahrerlaubnis (vorläufiger Führerschein) gilt für drei Monate im Inland zum Nachweis der Fahrberechtigung. Der im Besitz befindliche Führerschein wird vom Prüfer eingezogen, danach wird Ihnen der Kartenführerschein automatisch durch die Bundesdruckerei zugeschickt und der vorläufige Führerschein wird ungültig.

Für die Bearbeitung muss persönlich und im Original vorgelegt werden:

  • ausgefüllter Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis (erhältlich bei der Fahrschule)
  • Personalausweis/ Reisepass/ Aufenthaltstitel
  • aktueller Führerschein
  • Nachweis Erste Hilfe
  • ärztliche Eignungsuntersuchung gemäß Anlage 5 FeV (nicht älter als 1 Jahr)
  • augenärztliche Eignungsuntersuchung gemäß Anlage 6 FeV (nicht älter als 2 Jahre)
  • biometrisches Passbild
  • Nachweis Grundqualifikation, bei gewerblicher Nutzung

Gebühr: 49,80 €
Die Gebühr muss am Tag der Beantragung in bar oder per EC-Karte bezahlt werden.

Es werden nur vollständige Anträge abgenommen.

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