Bauantrag und Bauvorlagen

Grundsätzlich wird die Bauaufsichtsbehörde nur tätig, wenn ein schriftlicher Antrag des Bauherrn (Bauantrag) bei der unteren Bauaufsichtsbehörde eingereicht wird. Damit eine Baugenehmigung so rasch wie möglich erteilt werden kann, sollten vollständige und vorschriftsmäßige Antragsunterlagen eingereicht werden. Mit dem Bauantrag sind alle für die Beurteilung des Bauvorhabens und die Bearbeitung des Bauantrages erforderlichen Unterlagen (Bauvorlagen) einzureichen. Welche Unterlagen im Einzelnen erforderlich sind, ergibt sich aus der Thüringer Bauvorlageverordnung (ThürBauVorlVO) GVBl S. 129 vom März 2010) .

Im Regelfall sind mindestens folgende Unterlagen neben dem eigentlichen Bauantrag erforderlich:

  • Lageplan - Die Darstellungen im Lageplan erstrecken sich auf die vorhandenen und auf die geplanten baulichen Anlagen und Erschließungsanlagen.
  • Bauzeichnungen - Für die Bauzeichnung ist der Maßstab 1 : 100 zu verwenden. In den Bauzeichnungen sind insbesondere die Gründung, Grundriss aller Geschosse mit Angabe der vorgesehenen Nutzung und Räume, Schnitte und Ansichten darzustellen.
  • Baubeschreibung - In der Baubeschreibung sind die Vorhaben insbesondere hinsichtlich der Bauprodukte und Bauarten, die verwendet und angewandt werden sollen, ihre äußeren Gestalt und ihre Nutzung zu erläutern.
  • Erforderliche technische Nachweise - Die erforderlichen Nachweise der Standsicherheit, des Wärme- und Schallschutzes und des Brandschutzes sind Bestandteil der Bauvorlagen und werden nur unter bestimmten Voraussetzungen geprüft. In jedem Fall müssen jedoch entsprechende Nachweise, auch wenn eine Prüfung nicht erfolgt, zur Nutzungsaufnahme vorliegen.
  • Weitere Vorlagen sind weiterhin notwendig nach Bauvorlageverordnung wie z. B. Berechnung des umbauten Raums, der Herstellungskosten, des Maßes der baulichen Nutzung, des Stellplatzbedarfs, der Abstandsflächen, der bebauten Fläche, der Grundflächenzahl, der Geschossflächenzahl etc.

 

Für das bauaufsichtliche Verfahren sind die eingeführten Formblätter zu verwenden (Thüringer Staatsanzeiger Nr. 26/2010).

Wichtig ist, dass die Bauvorlagen von einem bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser gemäß § 64 ThürBO unterschrieben sind. Berechtigt sind grundsätzlich Architekten oder Ingenieure, die in die Liste der bauvorlageberechtigten Ingenieure der Ingenieurkammer eingetragen. In der Regel sind die Bauvorlagen 3-fach einzureichen. Für Bauantrag und Baubeschreibung sind empfohlenen Vordrucke zu verwenden.

Was wird im Verfahren geprüft und welches Verfahren durchläuft der Bauantrag bei der Genehmigungsbehörde?

Nach Eingang des Bauantrages bei der Genehmigungsbehörde wird der Antrag zuerst auf Vollständigkeit geprüft und eine Eingangsbestätigung mit möglicher Nachforderung von Unterlagen kurzfristig versandt. Die Einreichung vollständiger Unterlagen trägt wesentlich zur Verkürzung des Genehmigungsverfahrens bei. Die Bearbeitungszeit hängt maßgeblich von der Vollständigkeit des Bauantrages ab. Ein qualifizierter Planer hat hierbei eine besondere Bedeutung. Bei Vollständigkeit der Bauantragsunterlagen wird die bauplanungs- und bauordnungsrechtliche Zulässigkeit abschließend umfassend geprüft, d. h. ob das Bauvorhaben den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entspricht. Gleichzeitig werden je nach Bedeutung des Vorhabens die Fachbehörden, von deren Aufgabenbereich das Vorhaben berührt wird, beteiligt. Entspricht das Bauvorhaben dem öffentlichen Baurecht, besteht ein Rechtsanspruch auf die Erteilung einer Baugenehmigung. Der Baugenehmigungsbescheid ergeht mit Auflagen und Hinweisen. Die Bauvorlagen werden mit dem Genehmigungsstempel versehen und in 1-facher Ausführung als Bestandteil der Baugenehmigung an den Bauherrn zurückgegeben. Wichtig ist, das die Nebenbestimmungen und evtl. Grüneintragungen in den Bauvorlagen auch bei der Bauausführung beachtet werden.

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