Formblätter laut ThürBO

Im Thüringer Staatsanzeiger Nr. 17/2014 sind gemäß § 1 Abs. 3 der Thüringer Verordnung über Bauvorlagen und bauaufsichtliche Anzeigen (Thüringer Bauvorlageverordnung vom 23. März 2010) die nachfolgenden Vordrucke gemäß der neuen Thüringer Bauordnung angepasst und verbindlich eingeführt worden:

  • Bauantrag mit Erläuterung
  • Baubeschreibung
  • Antrag auf Zulassung einer Ausnahme/Befreiung/Abweichung
  • Baubeginnanzeige
  • Erklärung zum Standsicherheitsnachweis
  • Erklärung zum Brandschutznachweis
  • Anzeige zur Nutzungsaufnahme
  • Bescheinigung des Prüfingenieurs über die Bauausführung hinsichtlich der geprüften Nachweise für Standsicherheit und Brandschutz
  • Bestätigung des Nachweisberechtigten für Brandschutz über die Bauausführung
  • Anzeige der Beseitigung einer Anlage
  • Erklärung der Gemeinde nach § 61 ThürBO
  • Stellungnahme der Gemeinde

Die neuen Formblätter treten gemäß der Bekanntmachung am 1. Juli 2014 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Bekanntmachung vom 3. Juni 2010 (Thüringer Staatsanzeiger Nr. 26/2010) außer Kraft. Die Vordrucke dürfen bereits vor dem 1. Juli 2014 verwendet werden. Vorhandene Vordrucke können noch für Anträge verwendet werden, die bis einschließlich 30. September 2014 bei der Bauaufsichtsbehörde eingereicht werden. Die Formblätter sind auch auf der Internetseite des Thüringer Ministeriums für Bau, Landesentwicklung und Verkehr (www.thueringen.de) über den Formularserver eingestellt worden. Sie können auch über "Interessante Links zum Baurecht" auf die Internetseite des Thüringer Ministeriums für Bau, Landesentwicklung und Verkehr gelangen.

Abschließend sei der Hinweis gestattet, dass die von der Unteren Bauaufsichtsbehörde des Landratsamtes Unstrut-Hainich-Kreis entwickelten Formblätter zur Anwendung bei Einreichung bezeichneter Anträge und Vorgänge empfohlen werden.

 
 
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