Wer sind bei meine Ansprechpartner?
Die ersten und wichtigsten Informationen erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde- und Stadtverwaltung und bei Ihrem zuständigen Landratsamt. Diese Behörden sind immer auf dem neuesten Stand der Vorschriften, die für Ihr Bauvorhaben bestehen.
Bei der Wahl der Unternehmen überzeugen Sie sich selbst von dessen Leistungsfähigkeit. Der billigste Anbieter ist nicht immer der günstigste. Keinesfalls sollten Sie bei einem Bauunternehmen ohne einen konkreten Auftrag ein "Haus" bestellen. Selbst wenn Sie sich einen Teil der Arbeiten selbst zutrauen, sollten Sie auf den Architekten bei der Planung und Ausführung nicht verzichten, da er die vielschichtigen Probleme, die auftreten können, aufgrund seiner Ausbildung und Berufserfahrung besser kennt und einschätzen kann. Der Architekt wahrt nicht nur Ihre Interessen gegenüber den Bauhandwerkern, er weiß auch, die notwendigen Unterlagen zu besorgen und richtig auszufüllen.
Baufinanzierung
Immer wieder stellen die Baubehörden fest, dass sich gerade im individuellen Einfamilienhausbau die Bauherrn finanziell übernehmen. Es kommt in vielen Fällen zu Zwangsversteigerungen und Pfändungen. Analog geschieht dies beim Kauf von gebrauchten Immobilien, wenn diese mit hohem finanziellen Aufwand instand gesetzt, umgebaut und modernisiert werden sollen. Finanzierungen vorher klären! Ohne eine gesicherte und rechtzeitig zur Verfügung stehende Finanzierung sollte man keine Baumaßnahme beginnen und keinen Kaufvertrag unterschreiben. Manche Darlehen werden erst mit dem Abschluss der Baumaßnahme ausgezahlt und deshalb muss eventuell eine Zwischenfinanzierung eingeplant werden. Für gute Beratung sollte man gewisse Zeit einplanen. Sie sollte qualifiziert und transparent sein. Holen Sie sich verschiedene Angebote ein und vergleichen Sie die Pläne miteinander. Vor allem Banken sparen. Bausparkassen können Sie zu diesen Fragen umfassend und erschöpfend beraten. Abzüglich Ihres Eigenkapitals und der Eigenleistung, die Sie erbringen können, benötigen Sie für die Finanzierung Ihrer Immobilie Fremdkapital. Entweder Sie verfügen über zuteilungsreife Bausparverträge in entsprechender Höhe oder Sie nehmen einen Kredit über eine Bank auf. Die Bank bewertet Ihre Immobilie und übergibt Ihnen je nach finanzieller Situation bis zu 60 % Ihres Immobilienwertes einen Hypothekkredit. Das bedeutet, dass dieser Kredit im Falle einer späteren Zwangsversteigerung wegen Zahlungsunfähigkeit zuerst bedient werden muss. Ausreichendes Eigenkapital (in der Regel mindestens 20 - 30 %) ist deshalb erforderlich. Dabei gilt natürlich die Eigenleistungsfähigkeit lieber unter- als überschätzen, also "konservativ" bewerten. Zu den Eigenmitteln zählen auch nicht rückzahlbare Zuschüsse des Bundes und Landes.
Bei der Berechnung der Gesamtkosten sind die Grundstücks-, Erschließungs-, allgemeinen Baukosten, Kosten für die Außenanlagen und nicht unerhebliche Baunebenkosten zu berücksichtigen. Zu diesen Baukosten kommen in der Regel noch weitere Kosten wie z. B. Umzug, notwendige Einrichtung, Kosten für die spätere notwendige Einmessung hinzu.
Wie hoch sollte die monatliche Belastung sein?
Die Belastung aus dem aufgenommenen Darlehen muss langfristig tragbar sein. Schließlich laufen normale Hypothekkredite mehr als 20 Jahre. Als Faustregel gilt daher, dass die monatlichen Zahlungen für Zinsen und Tilgung etwa 30 - 40 % des Familiennettoeinkommens nicht übersteigen sollten. Dazu ist zu empfehlen, einen Finanzierungsplan zu erarbeiten.
Finanzierungshilfen des Bundes und der Länder
Im Interesse einer gezielten und gerechten Förderung des Wohnungsbaus gibt es eine ganze Reihe von Förderprogrammen und staatlicher Hilfe. Auskunft dazu erteilen die Mitarbeiter des Arbeitsbereiches Wohnungsbauförderung im Landratsamt. Steuerliche Förderung nach dem Eigenheimzulagegesetz kann ebenfalls genutzt werden. Dazu sind die Finanzämter die entsprechenden Ansprechpartner. Zu prüfen ist, ob die Gewährung von Wohngeld in Betracht kommt. Dazu sind die zuständigen Wohngeldstellen der Landratsämter und Kommunen zu konsultieren.
Zur finanziellen Vorsorge der Familie
Die Familie sollte geschützt sein. Deshalb ist anzuraten, an verschiedene Versicherungen, z. B. Kapital- oder Risikolebensversicherung, Restschuldversicherung, Berufsunfähigkeits- und Unfallversicherung, zu denken. Die Finanzierung sollte so aufgebaut sein, dass die vollständige Rückzahlung des aufgenommenen Darlehens bis zum Eintritt des Ruhestandes erfolgt ist, denn das ist die beste Vorsorge für ein finanziell sorgenfreies Wohnen im Alter.