Zuständigkeit der Unteren Bauaufsichtsbehörde

Zuständige Untere Bauaufsichtsbehörde sind die Landkreise und die kreisfreien Städte im übertragenen Wirkungsbereich. Hinzukommen alle Städte über 30.000 Einwohner, daher auch die Stadt Mühlhausen, die durch die Verordnung zu großen kreisangehörigen Städten gemäß § 6 der Thüringer Kommunalordnung erklärt und denen die Aufgabe der unteren Bauaufsichtsbehörde übertragen wurde. Für die Stadt Mühlhausen und ihre Ortsteile ist zuständig die
 
wappen mhlStadtverwaltung Mühlhausen
Fachbereich 7 Stadtentwicklung und Bauordnung
Fachdienst Bauaufsicht/Denkmalschutz
Neue Straße 10
99974 Mühlhausen
Tel.: 03601/452329
Fax: 03601/452328
 
Für die anderen Städte und Gemeinden des Unstrut-Hainich-Kreises ist die zuständige Untere Bauaufsichtsbehörde das
 
wappen uhkLandratsamt Unstrut-Hainich-Kreis
Fachdienst Bau und Umwelt
Untere Bauaufsichts-/Denkmalschutzbehörde
Lindenhof 1
99974 Mühlhausen
Tel.: 03601/802782
Fax: 03601/801081
 
 

Die bauaufsichtliche Prüfung eingehender Anträge und die Fragen der Bauüberwachung werden durch den Arbeitsbereich der technischen Bauaufsicht ausgeführt. Die innere Gliederung der technischen Bauaufsicht besteht darin, nach geografischen Abgrenzungen mehrere Bauaufsichtsprüfbezirke zu bilden. Haben Sie Fragen zum Baugenehmigungsverfahren oder zu Fragen der Bauüberwachung, wenden Sie sich bitte an den zuständigen Bearbeiter der Bauaufsicht, ausgehend davon, in welchem Ort Sie bauliche Maßnahmen durchführen wollen.

Haben Sie Fragen zu Maßnahmen des Verwaltungsvollzugs, wenden Sie sich vertrauensvoll an die Sachbearbeiter der rechtlichen Bauaufsicht.

Möchten Sie eine Auskunft zu Ihrem laufenden Genehmigungsverfahren, wenden Sie sich bitte an die Bearbeiterin der Registratur.

Natürlich steht Ihnen auch der Leiter der Bauaufsichtsbehörde zu allen Fragen des öffentlichen Baurechts zur Verfügung.

Wir benutzen Cookies
Wir nutzen Cookies auf der Website www.unstrut-hainich-kreis.de. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb unserer Internetseite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies).
Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Website zur Verfügung stehen.