• Dienstgebäude H001 | Fachdienst Gesundheit

Angepasste Absonderungsregeln ab 01.05.2022

Zum 01.05.2022 sind mit der neuen Infektionsschutzverordnung erneut angepasste Regelungen in Kraft getreten.

Wenn Sie per PCR, vergleichbarem PoC-NAT-Test oder einem Antigen-Test positiv auf das Coronavirus getestet wurden, besteht für Sie eine Absonderungspflicht von längstens 10 Tagen (ausgehend vom Tag nach der Positivtestung).

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Testungen und Notwendigkeit eines PCR-Tests

SchnelltestDie Berichterstattung der letzten Tage hat für viel Verunsicherung gesorgt, sodass viele sich die Frage stellen, wo welche Testung noch erforderlich ist. Allerdings hat sich aller Diskussionen zum Trotz an der Rechtslage nichts Entscheidendes geändert.

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Positiver PCR-Test gilt als Nachweis - Gesundheitsamt Unstrut-Hainich-Kreis muss Bearbeitung der Corona-Fälle ändern

Aktuelle InformationenSeit Jahresanfang steigen die Infektionszahlen kontinuierlich. Trotz aller Bemühungen, die Arbeitsabläufe zu ändern und das Personal aufzustocken, ist es nicht mehr möglich, die Quarantäneanordnungen zeitnah zu versenden. Neben dem Zeitverzug bei der Übermittlung der Befunde aus den Laboren, kommt die Zeitverzögerung bei der Bearbeitung aufgrund des großen Rückstandes.

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„Omikron-Welle“ im März auf höchstem Niveau

Gesundheitsamt informiert...Gesundheitsamt priorisiert Kontaktnachverfolgung auf Personen mit hohem Risiko für schwere Verläufe
Dem Bundestrend zeitlich nachfolgend nähert sich die 5. Welle in der COVID-19-Pandemie (geprägt durch die Omikron-Variante) im Unstrut-Hainich-Kreis ihrem Scheitelpunkt, der im Laufe des März erwartet wird. Bei derzeit noch ansteigenden Infektionszahlen (7-Tage-Inzidenz liegt derzeit über 1.100) steigen Hospitalisierungsinzidenz und ITS-Belegung erfreulicher Weise nicht laufend an, sodass sich das Gesundheitssystem in einer soliden Lage befindet.

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