Im Zusammenhang mit der Thüringer VO über erforderliche Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2 vom 26.03.2020 dürfen Hausschlachtungen weiter durchgeführt werden.
Dabei ist folgendes grundsätzlich zu beachten:
Eine Hausschlachtung sollte bis auf Weiteres nur in dringend notwendigen Fällen durchgeführt werden.
Der physich soziale Kontakt zu anderen Menschen, außer zu den Angehörigen des eigenen Haushalts, während des Arbeitens ist auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren. Das heißt, es ist auf einen Mindestabstand von 1,5 m zu Personen, die nicht zur Famile gehören, zu achten.
Hygieneregeln, entsprechend der Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes, sind einzuhalten. (https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Hygiene.html)
Der Termin ist rechtzeitig beim zustänigen Tierarzt oder beim Fleischbeschauer sowie beim Veteinäramt anzuzeigen. Kontaktdaten finden Sie auf der Homepage (https://unstrut-hainich-kreis.de/index.php/fachdienst-veterinaer-und-lebensmittelueberwachung).
Desweiteren wird auf die Informationen zu Corona auf der Homepage (https://unstrut-hainich-kreis.de/index.php/informationen-zum-neuartigen-coronavirus) verwiesen.
Dr. A. Schulze
Fachdienstleiterin