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Weiterhin Quarantäne und Meldepflicht für Rückkehrer aus Risikogebieten

Antrag Reiserückkehrer

Gemäß Thüringer Quarantäneverordnung sind Personen, die aus dem Ausland nach Thüringen einreisen und sich innerhalb der letzten 14 Tage in einem vom Robert-Koch-Institut (RKI) definierten Risikogebiet aufgehalten haben, verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in die eigene Häuslichkeit oder eine andere geeignete Unterkunft zu begeben und sich für einen Zeitraum von 14 Tagen nach ihrer Einreise ständig dort abzusondern.

Dies gilt auch für Personen, die zunächst in ein anderes Land der Bundesrepublik Deutschland eingereist sind. In diesem Zeitraum ist es diesen Personen nicht gestattet, Besuch von Personen zu empfangen, die nicht ihrem Haushalt angehören, ausgenommen sind Zutrittsrechte für behandelnde Ärzte, medizinisches Personal sowie für Seelsorger und Urkundspersonen entsprechend § 30 Abs. 4 Satz 4 Infektionsschutzgesetz.

Diese Personen sind verpflichtet, unverzüglich das für sie zuständige Gesundheitsamt zu kontaktieren, um über ihre Einreise aus einem Risikogebiet zu informieren. Sie sind außerdem verpflichtet, beim Auftreten von Symptomen einer COVID-19-Erkrankung unverzüglich das Gesundheitsamt hierüber zu informieren.

Für Einwohnerinnen und Einwohner des Unstrut-Hainich-Kreises wird die Meldung ihrer Rückkehr aus einem Risikogebiet kontaktlos mit dem Formular entgegengenommen, das unter www.unstrut-hainich-kreis.de zum Download bereitsteht und sodann per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! gesendet wird.

Diese Reiserückkehrer werden im Anschluss an ihre E-Mail-Mitteilung vom Gesundheitsamt kontaktiert, so dass dann das weitere Vorgehen im Zusammenhang mit der Aufrechterhaltung der häuslichen Quarantäne und einer COVID-19-Testung besprochen werden kann.

Wichtig ist, dass die Reiserückkehrer bis zur Entscheidung des Gesundheitsamtes über die Fortdauer der Quarantäne die Anordnung der Absonderung ernst nehmen und befolgen.

Eine aktuelle Auflistung der vom RKI ausgewiesenen Risikogebiete befindet sich unter:
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html

 

S. Lamm
Fachdienst Gesundheit
Fachdienstleiter


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