Deutschland verzeichnet mit über 6.000 neu infizierten Menschen pro Tag die höchste tägliche Steigerung seit Beginn der Pandemie. Ähnlich verhält es sich im Freistaat Thüringen, wo die Zahl von 5.000 infizierten Menschen seit Beginn der Pandemie bald erreicht ist.
Diese Entwicklung kommt nicht überraschend. Im Zuge der Lockerung von Einschränkungen, wieder möglichen Auslandsreisen, öffentlichen und privaten Veranstaltungen und beginnender Grippe-Saison war natürlich mit einer erneuten Zunahme der COVID-19-Infekti-onen zu rechnen. Das Gesundheitsamt des Unstrut-Hainich-Kreises weist aber darauf hin, dass die aktuelle Geschwindigkeit der Entwicklung zum Schutze der Menschen und des Gesundheitssystems dringend verlangsamt werden müsse und mahnt daher dringend zur Einhaltung der bekannten „AHA-L-Regeln“, die besagen:
Abstand halten:
Wo immer möglich mindestens 1,5 Meter Abstand zueinander halten außer im eigenen Haushalt oder einem weiteren Haushalt. Diese Maßgabe gilt für Jedermann, ist in der Zweiten Thüringer Verordnung über grundlegende Infektionsschutzregeln zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 geregelt und ist für die Eindämmung der neuartigen Viruserkrankung so wichtig, dass sie sogar bußgeldbewährt ist.
Darüber hinaus empfielt das Gesundheitsamt angesichts der verschiedenen Ausbruchsgeschehen im unmittelbaren Umfeld des Unstrut-Hainich-Kreises, von privaten Feiern derzeit abzusehen oder die Personenzahl sehr gering zu fassen, z.B. nicht mehr als 10 Personen.
Hygieneregeln beachten:
Vor allem regelmäßiges und gründliches Händewaschen, Hygiene beim Husten und Niesen (Verwenden von Einwegtaschentüchern, die sogleich entsorgt werden, ersatzweise in die Armbeuge husten oder niesen).
Alltagsmaske verwenden:
Vor allem im öffentlichen Personenverkehr und Geschäften mit Publikumsverkehr schreibt die Thüringer Verordnung das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung vor. Auch hier droht ein Bußgeld im Falle des Verstoßes. Aber auch beim Betreten von Gaststätten, Arztpraxen, Kliniken und Pflegeheimen ist eine Alltagsmaske zu verwenden, um die Gefahr einer Virusverbreitung zu bannen.
Regelmäßig Lüften:
Da die Viruserkrankung COVID-19 durch Tröpfcheninfektion übertragen wird und sich in geschlossenen Räumen in der Luft feinste Tröpfchen (Aerosole) verteilen, verringert das regelmäßige Stoßlüften, d.h. vollständig geöffnete Fenster und am besten auch Türen, das Risiko einer Virusverbreitung erheblich.
„Je besser wir diese Regeln in unserem Alltag beachten und uns gegenseitig daran erinnern, desto größer ist die Chance, in unserer Region größere Ausbruchsgeschehen abzuwenden, wie wir sie in den vergangenen Tagen in verschiedenen Nachbar-Landkreisen erlebt haben“, appelliert das örtliche Gesundheitsamt an die Eigenverantwortung und Solidarität der Bevölkerung im Unstrut-Hainich-Kreis.
Schließlich gehöre zum bestmöglichen „persönlichen und gesellschaftlichen Schutzkonzept“ auch, sich an gesetzliche Quarantäneregeln zu halten, wenn z.B. im Falle der Rückkehr aus einem vom Robert-Koch-Institut ausgewiesenen Risikogebiet oder weil Kontakt zu einer infizierten Person bestand die Verpflichtung bestehe, sich in der eigenen Häuslichkeit abzusondern, ergänzt das örtliche Gesundheitsamt den Katalog der Pandemieregeln und betont:
„Wer sich in diesen Zeiten über die behördliche Anordnung einer häuslichen Quarantäne hinwegsetzt, gefährdet in erheblicher Weise die Gesundheit und möglicherweise sogar das Leben anderer Menschen und muss daher mit einem empfindlichen Bußgeld und notfalls einer gerichtlichen Unterbringung in einem Krankenhaus oder einer geschlossenen Einrichtung rechnen.“ In einem Fall hatte das örtliche Gesundheitsamt bereits einen solchen gerichtlichen Beschluss erwirkt.
Die Pandemie und die besondere Gefahr für Leib und Leben der Bevölkerung sei leider noch nicht gebannt. Bevor man hoffentlich im Laufe des nächsten Jahres die größten von COVID-19 ausgehenden Gefahren durch Impfstoffe und neue Behandlungsmethoden beherrschen könne, müsse zunächst die Grippesaison 2020/2021 überwunden werden, erklärt das Gesundheitsamt und empfiehlt in diesem Zusammenhang:
„Zum Schutz der Menschen und zur Entlastung des Gesundheitssystems wird die Grippeschutzimpfung (saisonale Influenza) vor allem für Personen, die ein besonders hohes Ri-siko für schwere Verläufe tragen (ältere Menschen und solche mit chronischen Grundleiden) oder beruflich zu Infektionserkrankungen in besonderem Bezug stehen (vor allem ärztliches und pflegerisches Personal) oder für Schwangere und Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen dringend empfohlen.“
„Wenn wir alldies gut berücksichtigen und rücksichtsvoll miteinander umgehen, schaffen wir es, die bekannten Risiken bestmöglich in Grenzen zu halten“, blickt das Gesundheitsamt Unstrut-Hainich-Kreis positiv in die Zukunft.
Unstrut-Hainich-Kreis
Fachdienst Gesundheit
Lindenbühl 28/29
99974 Mühlhausen