Innerhalb dieser Woche ist die Zahl der Corona-Neuinfektionen im Unstrut-Hainich-Kreis stark gestiegen. Seit heute wurde auch im Unstrut-Hainich-Kreis die 7-Tage-Inzidenz von 35 infizierten Personen je 100.000 Einwohnern erreicht. Daher hat der Landkreis eine Allgemeinverfügung zu coronabedingten Einschränkungen von nicht öffentlichen und öffentlichen Veranstaltungen erlassen, die vorerst bis zum 08.11.2020 gilt und vor allem folgende Regelungen trifft:
- Nichtöffentliche Veranstaltungen sowie private oder familiäre Feiern, in geschlossenen Räumen mit mehr als 15 Teilnehmern und unter freiem Himmel mit mehr als 50 Teilnehmern, werden untersagt.
- Außerdem werden öffentliche Veranstaltungen mit Publikumsverkehr untersagt, vor allem Volks-, Dorf- und Stadtfeste und ähnliche frei oder gegen Entgelt zugängliche Veranstaltungen.
Um das Infektionsgeschehen einzudämmen, ist es dringend notwendig, die geltenden Abstands- und Hygieneregeln zu beachten, Mund-Nase-Bedeckungen zu tragen und soziale Kontakte, vor allem zu Risikogruppen, auf das Notwendigste zu beschränken. Bürgerinnen und Bürger mit Erkältungssymptomen sollten vor dem Arztbesuch die Praxis telefonisch kontaktieren, damit diese präventive Schutzmaßnahmen ergreifen kann.Allgemeinverfügung...