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Mit Ausnahme der Gemeinden Rodeberg und Südeichsfeld öffnen Schulen und Kindergärten ab dem 3. März 2021

Mit Ausnahme der Gemeinden Rodeberg und Südeichsfeld öffnen Schulen und Kindergärten ab dem 3. März 2021.Zweite Änderung der Allgemeinverfügung zur Eindämmung der weiteren Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 vom 20.02.2021
Änderung vom: 01.03.2021
Inkrafttreten: 03.03.2021
Außerkrafttreten: 15.03.2021, 24:00 Uhr

Zur Zweiten Änderung der Allgemeinverfügung:
https://unstrut-hainich-kreis.de/images/downloads/corona/lra/20210301_zweite_aenderung_av_20.02.2021.pdf

Begründung der Zweiten Änderung der Allgemeinverfügung:
https://unstrut-hainich-kreis.de/images/downloads/corona/lra/begruendung_zweite_aenderung_av_20.02.2021.pdf


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