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Maßnahmen der Notbremse, die Schulen betreffen, entfallen erst ab dem 2. Juni 2021

Im Anschluss an die gestrige Mitteilung zur veränderten Rechtslage im Schulbetrieb wird in Abstimmung mit dem Staatlichen Schulamt Nordthüringen dahin informiert, dass die zusätzlichen Maßnahmen der „Bundesnotbremse“ erst ab dem 2. Juni 2021 entfallen.

Das Schulamt informiert die staatlichen Schulen direkt über weitere organisatorische Details zum eingeschränkten Regelbetrieb (Phase Gelb II).


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