Ab dem 19. November gilt in allen publikumsrelevanten Bereichen die 2G-Regel
Seit dem 6. November befinden sich alle Landkreise und kreisfreien Städte in Warnstufe 3 des Thüringer Frühwarnsystems. Seither ist die thüringenweite Sieben-Tage-Inzidenz nochmals von 405,9 pro 100.000 Einwohner auf heute 569,9, die Hospitalisierungsinzidenz von 14,2 pro 100.000 Einwohner auf heute 18,6 sowie die thüringenweite Auslastung der Intensivstationen von 16,8 % auf heute 28,3 % angestiegen.
Das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie hat die Landkreise und kreisfreien Städte des Landes daher mit Erlass vom heutigen Tage angewiesen, für ihren regionalen Zuständigkeitsbereich schnellstmöglich eine Muster-Allgemeinverfügung umzusetzen, die in ihrem Kern vor allem die sogenannte 2G-Regel (geimpft oder genesen) für Gaststätten, touristische Beherbergung, öffentliche und nichtöffentliche Veranstaltungen, Sport- und Freizeitangebote in und außerhalb geschlossener Räume verbindlich vorschreibt.
Diesem Auftrag ist der Unstrut-Hainich-Kreis mit Erlass seiner Allgemeinverfügung vom 17. November nachgekommen, die ab Freitag, den 19. November wirksam wird. Die bisher geltende Allgemeinverfügung vom 5. November tritt mit Ablauf des 18. November außer Kraft.
Die kurze Laufzeit der Verfügung wurde vom Ministerium bewusst gewählt, sie füllt nur eine kurze zeitliche Lücke auf dem Weg zur neuen Infektionsschutzregelung des Freistaates: Denn in der nächsten Woche wird die neue Thüringer SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung verkündet werden, die ab dem 25. November in Kraft treten wird. Diese Landes-Verordnung wird die Eindämmungsmaßnahmen enthalten, die für die Übergangszeit in den Allgemeinverfügungen der Landkreise und kreisfreien Städte enthalten sind und darüber hinaus weitere Maßnahmen regeln, die geeignet sind, die weitere Verbreitung des Coronavirus einzudämmen.