Ein Antigen-Schnelltest reicht auch für Beschäftigte in "2G-Betrieben"
Nachdem das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie in der vergangenen Woche die Kommunen mit einem Erlass angewiesen hat, eine Muster-Allgemeinverfügung umzusetzen, um in Anbetracht der extrem ansteigenden Infektionszahlen die 2G-Regelung (geimpft oder genesen) schnellstmöglich einzuführen, setzt der Landkreis nun eine inhaltliche Korrektur dieser Weisungslage um.
Am Wochenende wurde bekannt, dass die für Mittwoch angekündigte Neufassung des Infektionsschutzgesetzes es auch Beschäftigten in sogenannten "2G-Betrieben“ ermöglichen wird, einen Testnachweis mittels Antigen-Schnelltest zu erbringen (nicht nur PCR), sofern sie nicht geimpft oder genesen sein sollten. Diese Schnelltests sind vor allem in den regionalen Bürgerteststellen gut erhältlich.
Vor diesem Hintergrund ändert der Landkreis seine Allgemeinverfügung vom 17.11.2021 ab, die die zeitliche Lücke bis zur am 25. November 2021 in Kraft tretenden neuen Maßnahmenverordnung schließt.
Allgemeinverfügung zur Änderung der Allgemeinverfügung vom 17.11.2021
vom: 22.11.2021
Inkrafttreten: 23.11.2021
Außerkrafttreten: 24.11.2021, 24:00 Uhr