Die Gesundheitsministerin Heike Werner hat mit einem Schreiben vom 09.12.2021 an Landkreise und kreisfreie Städte festgelegt, dass vollständig immunisierte Personen im Rahmen der 2G Plus-Zugangsbeschränkung von der Testverpflichtung befreit sind, konkret betrifft dies folgende Personen:
- geimpfte Personen, bei denen die letzte für eine Grundimmunisierung erforderliche Impfung nicht länger als 6 Monate zurück liegt
- vollständig geimpfte Personen, die zusätzlich eine Auffrischungsimpfung erhalten haben
- genesene Personen
Diese Ausnahmetatbestände werden voraussichtlich in die neue ThürSARS-CoV-2-IfS-Maßnahmenverordnung aufgenommen werden, die in der zweiten Dezemberhälfte erwartet wird.