• Dienstgebäude H001 | Fachdienst Gesundheit

Genesenenstatus von 6 auf 3 Monate verkürzt - Auswirkung auf Besuche des Landratsamtes

Zum 15. Januar wurde die COVID-19-Schutzmaßnahmenausnahmeverordnung geändert: Der Zeitraum, in dem eine Person als genesen angesehen wird, wurde von 6 auf 3 Monate (genauer: 90 Tage) verkürzt. Dies gilt auch für alle Personen, die vor dem 15. Januar positiv auf den Coronavirus getestet wurden und die eine Genesenenbescheinigung in den Händen halten, die noch den alten 6-Monats-Zeitraum ausweist.

Daher gilt für alle Besucherinnen und Besucher des Landratsamtes, die nicht gegen das Coronavirus geimpft sind oder deren Infektion länger als 90 Tage zurück liegt: Sie dürfen die Räumlichkeiten des Landratsamtes nur mit negativem Test betreten.


Wir benutzen Cookies
Wir nutzen Cookies auf der Website www.unstrut-hainich-kreis.de. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb unserer Internetseite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies).
Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Website zur Verfügung stehen.