Landkreis erweitert die bisherigen Lockerungen der Corona-Regeln auf den organisierten Sportbetrieb
Bereits in der vergangenen Woche hatte der Unstrut-Hainich-Kreis in seiner Funktion als untere Gesundheitsbehörde eine Allgemeinverfügung zur Eindämmung der weiteren Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 erlassen. Der Landkreis setzte damit eine Muster-Allgemeinverfügung um, die das Thüringer Gesundheitsministerium für alle Kommunen der Warnstufe 2 vorgegeben hatte. Inhalte waren Lockerungen bei den Kontaktbeschränkungen, Personenobergrenzen und Zugangsbeschränkungen.
Mit der neuen Allgemeinverfügung, die ab dem 14. Februar wirksam wird, setzt der Landkreis eine Änderung der Muster-Allgemeinverfügung des Landes in geltendes regionales Recht um:
Danach bleiben die Inhalte der bisherigen Verfügung unverändert bestehen. Sie werden lediglich ergänzt um den Bereich des organisierten Sportbetriebes. Auch bei Angeboten des organisierten Sportbetriebes, die außerhalb geschlossener Räume stattfinden, soll nunmehr die 3G-Regel gelten. Findet der organisierte Sportbetrieb im Innenraum statt, gilt künftig die 2G-Regel.