Neue Allgemeinverfügung ab dem 14. Februar 2022
Landkreis erweitert die bisherigen Lockerungen der Corona-Regeln auf den organisierten Sportbetrieb
Bereits in der vergangenen Woche hatte der Unstrut-Hainich-Kreis in seiner Funktion als untere Gesundheitsbehörde eine Allgemeinverfügung zur Eindämmung der weiteren Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 erlassen. Der Landkreis setzte damit eine Muster-Allgemeinverfügung um, die das Thüringer Gesundheitsministerium für alle Kommunen der Warnstufe 2 vorgegeben hatte. Inhalte waren Lockerungen bei den Kontaktbeschränkungen, Personenobergrenzen und Zugangsbeschränkungen.