Kontaktermittlung von Gästen wird spezifiziert
Aufgrund mehrerer Nachfragen im Hinblick auf die ab 13.06.2020 geltende „Thüringer Verordnung zur Neuordnung der erforderlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 sowie zur Verbesserung der infektionsschutzrechtlichen Handlungsmöglichkeiten“ weist das Landratsamt auf § 3 Abs. 4 der Verordnung hin.