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Online-Meldeformular für positiv Getestete

Meldeformular für positiv getestete Personen (PCR-Test)...Aufgrund der hohen Fallzahlen ist es für das Gesundheitsamt aktuell leider nicht immer möglich, zeitnah alle Betroffenen telefonisch zu kontaktieren.

Um die Abläufe zu erleichtern und sowohl die Betroffenen als auch das Gesundheitsamt zu entlasten, steht deshalb ab sofort ein Online-Meldeformular für diejenigen zur Verfügung, die per PCR positiv auf das neuartige Coronavirus getestet wurden. Hier können Sie Ihre Kontaktdaten und weitere wichtige Informationen angeben und so unsere Arbeit unterstützen.

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Änderung der Allgemeinverfügung des Unstrut-Hainich-Kreises vom 12.02.2022

Landkreis passt seine Allgemeinverfügung zur Lockerung der Coronaregeln an Bund-Länder-Konferenz an: Keine Teilnehmerbegrenzung mehr bei privaten Zusammenkünften, an denen ausschließlich geimpfte und genesene Personen teilnehmen.

Weitere Lockerungen der Corona-Bestimmungen treten am 18. Februar 2022 in Kraft

Keine Kontaktbeschränkungen mehr bei privaten Zusammenkünften geimpfter und genesener Menschen / Keine Zugangsbeschränkung mehr im Einzelhandel
In der Konferenz des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 16. Februar 2022 wurden zahlreiche Lockerungen der bisherigen Corona-Regeln beschlossen, die schrittweise in Kraft treten. Dies wurde möglich, weil bisher keine Überlastung des Gesundheitssystems droht, obgleich das durch die Omikron-Variante bestimmte Infektionsgeschehen zu sehr hohen Fallzahlen führt.

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Neue Allgemeinverfügung ab dem 14. Februar 2022

Landkreis erweitert die bisherigen Lockerungen der Corona-Regeln auf den organisierten Sportbetrieb
Bereits in der vergangenen Woche hatte der Unstrut-Hainich-Kreis in seiner Funktion als untere Gesundheitsbehörde eine Allgemeinverfügung zur Eindämmung der weiteren Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 erlassen. Der Landkreis setzte damit eine Muster-Allgemeinverfügung um, die das Thüringer Gesundheitsministerium für alle Kommunen der Warnstufe 2 vorgegeben hatte. Inhalte waren Lockerungen bei den Kontaktbeschränkungen, Personenobergrenzen und Zugangsbeschränkungen.

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Neue Allgemeinverfügung ab dem 14. Februar 2022

Landkreis erweitert die bisherigen Lockerungen der Corona-Regeln auf den organisierten Sportbetrieb
Bereits in der vergangenen Woche hatte der Unstrut-Hainich-Kreis in seiner Funktion als untere Gesundheitsbehörde eine Allgemeinverfügung zur Eindämmung der weiteren Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 erlassen. Der Landkreis setzte damit eine Muster-Allgemeinverfügung um, die das Thüringer Gesundheitsministerium für alle Kommunen der Warnstufe 2 vorgegeben hatte. Inhalte waren Lockerungen bei den Kontaktbeschränkungen, Personenobergrenzen und Zugangsbeschränkungen.

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