Thüringer Verordnung vom 9. Januar 2021
Das Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis arbeitet derzeit an einer Allgemeinverfügung. Diese wird voraussichtlich am Sonntag, den 10.01.2021, bekannt gegeben.
Das Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis arbeitet derzeit an einer Allgemeinverfügung. Diese wird voraussichtlich am Sonntag, den 10.01.2021, bekannt gegeben.
Nachdem COVID-19-Impfungen im Unstrut-Hainich-Kreis in der ersten Januar-Woche zunächst in Pflegeheimen begonnen haben, starten nun die beiden Impfstellen schrittweise ihren Betrieb. Am 13. Januar finden die ersten Impfungen in der Impfstelle Bad Langensalza statt, ab dem 3. Februar nimmt dann auch die Impfstelle Mühlhausen ihre Arbeit auf.
Um den zu Beginn der bundesweiten Impf-Aktion stark limitierten Impfstoff möglichst gleichmäßig und gerecht im gesamten Land zu verteilen, geht im Januar zunächst nur ungefähr die Hälfte der insgesamt 29 Impfstellen in Betrieb, im Februar folgen die anderen. Daher kann es vorkommen, dass einige Bürgerinnen und Bürger aus dem Norden des Unstrut-Hainich-Kreises, die bereits im Januar ihren Termin erhalten haben, einen längeren Anfahrtsweg in Kauf nehmen müssen. Die meisten Thüringer Landkreise verfügen über eine Impfstelle. Im flächengroßen Unstrut-Hainich-Kreis konnten erfreulicher Weise zwei Standorte realisiert werden.
Bis in die Abendstunden dauerte am Mittwoch, dem 06.01.2021, ein Task-Force-Einsatz des örtlichen Gesundheitsamtes in einer Pflegeeinrichtung in Mühlhausen. In Abstimmung mit der Heimleitung wurden insgesamt 200 BewohnerInnen und MitarbeiterInnen durch zwei Teams des Deutschen Roten Kreuzes und ein Team unter der Leitung des Notarztes Cornelius Wolf getestet (diese Maßnahme wird seit Beginn der Pandemie in der Regel durchgeführt, wenn Erkrankungsfälle in Pflegeeinrichtungen festgestellt werden und dient dem Schutz der pflegebedürftigen Menschen sowie dem Schutz des regionalen Gesundheitssystems).
Aus aktuellem Anlass verweist das Landratsamt noch einmal darauf, dass die Kassenärztliche Vereinigung Thüringen für die Umsetzung der Thüringer Impfstrategie auch im Unstrut-Hainich-Kreis zuständig ist!
Ab Sonntag, dem 03.01.2021 gilt für BesucherInnen von Alten- und Pflegeeinrichtungen sowie besonderen Wohnformen für Menschen mit Behinderungen und sonstigen Angeboten der Eingliederungshilfe, dass Vorort ein Antigen-Schnelltest durchgeführt wird, der ein negatives Ergebnis aufweisen muss.