Neue Allgemeinverfügung vom 02.01.2021 im Unstrut-Hainich Kreis ermöglicht noch besseren Schutz der Alten- und Pflegeeinrichtungen
Ab Sonntag, dem 03.01.2021 gilt für BesucherInnen von Alten- und Pflegeeinrichtungen sowie besonderen Wohnformen für Menschen mit Behinderungen und sonstigen Angeboten der Eingliederungshilfe, dass Vorort ein Antigen-Schnelltest durchgeführt wird, der ein negatives Ergebnis aufweisen muss.