Allgemeinverfügung des Landrates vom 18.10.2020
Innerhalb dieser Woche ist die Zahl der Corona-Neuinfektionen im Unstrut-Hainich-Kreis stark gestiegen. Seit heute wurde auch im Unstrut-Hainich-Kreis die 7-Tage-Inzidenz von 35 infizierten Personen je 100.000 Einwohnern erreicht. Daher hat der Landkreis eine Allgemeinverfügung zu coronabedingten Einschränkungen von nicht öffentlichen und öffentlichen Veranstaltungen erlassen, die vorerst bis zum 08.11.2020 gilt und vor allem folgende Regelungen trifft: