Hinweise für Reiserückkehrer
Für die Ein- und Rückreise aus dem Ausland gilt die Vierte Thüringer Quarantäneverordnung. Sie regelt:
Für die Ein- und Rückreise aus dem Ausland gilt die Vierte Thüringer Quarantäneverordnung. Sie regelt:
Gemäß Thüringer Quarantäneverordnung sind Personen, die aus dem Ausland nach Thüringen einreisen und sich innerhalb der letzten 14 Tage in einem vom Robert-Koch-Institut (RKI) definierten Risikogebiet aufgehalten haben, verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in die eigene Häuslichkeit oder eine andere geeignete Unterkunft zu begeben und sich für einen Zeitraum von 14 Tagen nach ihrer Einreise ständig dort abzusondern.
Aufgrund baulicher Maßnahmen erfolgt ab Montag, dem 03.08.2020, der Zugang für BesucherInnen des „Corona–Teststützpunktes im „Barbaraheim“ in Mühlhausen über die rechte Tür (Richtung Sondershausen) und der Ausgang über die linke Tür (Richtung Mühlhausen).
Weil drei Betreuungskräfte eines im Unstrut-Hainich-Kreis gelegenen Sprachferien-Camps nach ihrer Rückkehr zu ihrem Wohnsitz in Berlin positiv auf COVID-19 getestet wurden, wurde gestern das Gesundheitsamt des Landkreises aktiviert und führte bei 29 Kindern/Jugendlichen, 6 Betreuungskräften, die aktuell im Camp waren und dem Betreiber des Camps die nötigen Ermittlungs- und Sicherungsmaßnahmen durch.
Wegen des Coronavirus stehen die Telefone in den deutschen Gesundheitsämtern kaum noch still; die Menschen suchen Rat und Hilfe. Der MDR hat sich das im Unstrut-Hainich-Kreis angesehen:
Zum Beitrag des Mitteldeutschen Rundfunk im Thüringen Journal am 20.06.2020 um 19 Uhr...