Im Rahmen der Markterkundung im Jahr 2016 kündigte ein Telekommunikationsunternehmen eigenwirtschaftliche Ausbauabsichten an. In ausgewiesenen (Teil-)Gebieten folgender Gemeinden und Städte strebt der Anbieter die Versorgung der Anschlussteilnehmer mit mindestens 30 Mbit/s im Downstream bis Oktober 2019 an:
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Ein Einsatz staatlicher Fördermittel ist in diesen Gebieten nicht mehr möglich, da sie im Sinne der Bundesförderrichtlinie als versorgt gelten und keine „weißen NGA-Flecken" darstellen. Aus diesem Grund wurden sie in der Ausbauplanung im Rahmen des Förderprogramms nicht weiter berücksichtigt.