Berufsbetreuer regeln die Angelegenheiten von Menschen, die dazu nicht mehr selbst in der Lage sind. Sie unterstützen die Betroffenen unter anderem:
- bei Rechtsgeschäften
- durch Regelung der Finanzen
- wenn es um einen Mietvertrag geht
- die Einwilligung in eine ärztliche Behandlung erforderlich ist
- und bei vielen anderen Fragestellungen
Denn aufgrund ihrer Einschränkungen finden sich die Betroffenen in ihrem Leben oft nicht mehr zurecht und haben beispielsweise folgende Probleme:
- sie vereinsamen
- bezahlen ihre Rechnungen nicht
- verschulden sich
- versäumen Behörden-Termine
Die Betreuer unterstützen diese Personen im Sinne eines „rechtlichen Managements“.
- selbstständige Tätigkeit mit eigenständiger Arbeitseinteilung
- gebietsbezogener Einsatz ist möglich
- regelmäßiger Austausch mit anderen im Kreis tätigen Berufsbetreuern kann vermittelt werden
- pauschale Vergütung (nach dem Vormünder- und Betreuungsvergütungsgesetz – VBVG, siehe insbesondere §§4, 5 VBVG)
Fachlich
- Eine abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung oder ein einschlägiges abgeschlossenes Hochschulstudium insbesondere aus den Professionen Sozialarbeit, Sozialpädagogik, Pädagogik, Behindertenpädagogik, Psychologie, Medizin, Recht, Berufe aus Verwaltung und Betriebswirtschaft, Erzieher und pflegerische Berufe, verfügt der Berufsbetreuer über für die Betreuungsführung nutzbare Fachkenntnisse.
- wünschenswert mehrjährige Berufspraxis,
- Grundkenntnisse in einschlägigen Rechtsgebieten, beispielsweise Betreuungsrecht, Sozialgesetzgebung, etc., und die Motivation diese zu erweitern
- Grundkenntnisse über Krankheitsbilder, beispielsweise Suchterkrankungen und psychische Erkrankungen
Persönlich
- Die Fähigkeit und Bereitschaft, andere Lebensanschauungen zuzulassen und eigene Vorstellungen und Ansichten zurückzustellen (§ 1901 Absatz 1, 2 und 3 BGB),
- professionelle Arbeitsorganisation, beispielsweise die Fähigkeit zu förmlichem Schriftverkehr und zu Dokumentation der Betreuungsarbeit, telefonische und persönliche Erreichbarkeit,
- eine selbstständige und lösungsorientierte Arbeitsweise,
- die Fähigkeit, auch in Krisen- und Konfliktsituationen zielgerichtet zu arbeiten und Entscheidungen zu treffen,
- Fähigkeit zur Empathie, Durchsetzungsvermögen, Rollenklarheit,
- ein aktuelles Führungszeugnis und die Auskunft aus dem aktuellen Schuldnerverzeichnis sind vorzulegen,
- die Bereitschaft zu einer mehrjährigen Übernahme von Betreuungen sollte bestehen. Eine Orientierung an der gängigen Überprüfungszeit von Betreuungen – derzeit sieben Jahre – wäre wünschenswert.
- Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit Gerichten und der Betreuungsbehörde (oder interdisziplinär)
- Regelmäßiger Persönlicher Kontakt mit allen Klienten (Der Betreuer hat den erforderlichen persönlichen Kontakt mit dem Betreuten zu halten, sich regelmäßig einen persönlichen Eindruck von ihm zu verschaffen und dessen Angelegenheiten mit ihm zu besprechen. (§1821 (5) BGB ab 2023))
Ein rechtlicher Betreuer ist ein staatlicher Beistand im Rahmen einer Rechtsfürsorge, die Aufgaben einer rechtlichen Vertretung umfassen alle Tätigkeiten, die erforderlich sind, um die Angelegenheiten der Betroffenen so, wie es deren Wohl entspricht, rechtlich zu besorgen (§1901 Abs. 1 und 2 BGB), innerhalb der Aufgabenkreise vertritt der Betreuer die Betroffenen gerichtlich und außergerichtlich (§1902 BGB),
Ein Betreuer wird unter Umständen nötig, wenn ein Volljähriger seine Angelegenheiten ganz oder teilweise rechtlich nicht besorgen kann und dies auf einer Krankheit oder Behinderung beruht, so bestellt das Betreuungsgericht für ihn einen rechtlichen Betreuer (Betreuer).
Interesse? Dann bewerben Sie sich!
- Kontakt zur Betreuungsbehörde aufnehmen
Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis
Fachdienst Gesundheit
Betreuungsbehörde
Lindenhof 1
99974 Mühlhausen
Telefon: 0 36 01 - 80 23 86 oder 89
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- Interessenbekundung bestehend aus Lebenslauf mit Lichtbild, Zeugnisse und Ausbildungsnachweise, Nachweise über Fort- und Weiterbildungen, Führungszeugnis, Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis (www.vollstreckungsportal.de/auskunft) einreichen.
- an einem persönlichen Gespräch zur Feststellung der Eignung teilnehmen