Wer das Geschäft eines Pfandleihers betreiben will, bedarf einer vorherigen Erlaubnis.
Was müssen Sie mitbringen?
- Antrag
Formular - Personalausweis, ggf. Vollmacht (bei Ausländern: Reisepass und aktuelle Meldebestätigung)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
- bei juristischen Personen (z.B. GmbH, AG etc.) einen Auszug aus dem Handelsregister
- Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
Hinweis:
Das Führungszeugnis beantragen Sie bei Ihrer zuständigen Meldebehörde. Der Versand erfolgt direkt an das Gewerbeamt. - Vermögens-/Kapitalnachweis
- Auszug des Insolvenzgerichts zur Insolvenzfreiheit und zur Abweisung der Verfahrenseröffnung mangels Masse (§ 26 Abs. 2 InsO) vom zuständigen Amtsgericht
- Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis des zentralen Vollstreckungsgerichts (§ 882b ZPO; Auskünfte über Einträge sind unter www.vollstreckungsportal.de einzuholen)
- Versicherungsnachweis
- Anzeige nach § 2 Pfandleiherverordnung (Grundriss der benutzten Räume)
Kosten:
Die Gebühren werden nach dem Verwaltungsaufwand festgesetzt.