Wer gewerbsmäßig Schaustellungen von Personen in seinen Geschäftsräumen veranstalten oder für deren Veranstaltung seine Geschäftsräume zur Verfürgung stellen will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde.
Was müssen Sie mitbringen?
- Antrag
Formular - Personalausweis, ggf. Vollmacht (bei Ausländern: Reisepass, aktuelle Meldebestätigung)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
- Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
Hinweis:
Das Führungszeugnis beantragen Sie bei Ihrer zuständigen Meldebehörde. Der Versand erfolgt direkt an das Gewerbeamt. - Gewerbeanmeldung nach § 1 4 Gewerbeordnung
Kosten:
Die Gebühr wird nach Verwaltungsaufwand berechnet.