Wer erlaubnispflichtige Waffen
- beim Tod eines Waffenbesitzers
- als Finder
- Insovenzverwalter
- Zwangsverwalter
- Gerichtsvollzieher
- oder in sonstiger Weise
in Besitz nimmt, hat dies der Waffenbehörde unverzüglich anzuzeigen.
Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis | Lindenbühl 28/29 | 99974 Mühlhausen | Tel. 03601/800
Wer erlaubnispflichtige Waffen
in Besitz nimmt, hat dies der Waffenbehörde unverzüglich anzuzeigen.