Rückwirkend zum 1. Januar 2011 trat am 1. April 2011 das von der Bundesregierung beschlossene Bildungs- und Teilhabepaket für Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringen Einkommen in Kraft.
Das Bildungs- und Teilhabepaket umfasst Leistungen für folgende Angebote:
- eintägige Ausflüge der Schule oder Kindertageseinrichtung
- mehrtägige Klassenfahrten
- Schülerbeförderung
- Lernförderung (Nachhilfe)
- gemeinschaftliches Mittagessen in der Schule oder Kindertageseinrichtung
- Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben (Aktivitäten in Vereinen, Musikunterricht, Freizeiten)
- persönlicher Schulbedarf
Diese Leistungen können für Kinder und Jugendlichen aus Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Wohngeld oder Kinderzuschlag beziehen, beantragt werden.
Entsprechende Anträge sind beim Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis, Fachdienst Soziales - Bereich Bildung und Teilhabe zu stellen.