Bildung und Teilhabe

Rückwirkend zum 1. Januar 2011 trat am 1. April 2011 das von der Bundesregierung beschlossene Bildungs- und Teilhabepaket für Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringen Einkommen in Kraft.

Das Bildungs- und Teilhabepaket umfasst Leistungen für folgende Angebote:

  • eintägige Ausflüge der Schule oder Kindertageseinrichtung
  • mehrtägige Klassenfahrten
  • Schülerbeförderung
  • Lernförderung (Nachhilfe)
  • gemeinschaftliches Mittagessen in der Schule oder Kindertageseinrichtung
  • Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben (Aktivitäten in Vereinen, Musikunterricht, Freizeiten)
  • persönlicher Schulbedarf

Diese Leistungen können für Kinder und Jugendlichen aus Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Wohngeld oder Kinderzuschlag beziehen, beantragt werden.

Entsprechende Anträge sind beim Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis, Fachdienst Soziales - Bereich Bildung und Teilhabe zu stellen.

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