Für das Schwerbehindertenfeststellungsverfahren nach § 69 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) sind in Thüringen seit dem 1. Mai 2008 die Landkreise und kreisfreien Städte zuständig.
Die Mitarbeiter/innen haben ihren Sitz im Landratsamt, Lindenhof 1 in Mühlhausen.
Besucheranschrift: Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis Fachdienst Soziales Schwerbehindertenrecht Dienstgebäude H 001 Lindenhof 1 99974 Mühlhausen |
Postanschrift: Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis Fachdienst Soziales Schwerbehindertenrecht Lindenhof 1 99974 Mühlhausen |