Schwerbehindertenangelegenheiten

Für das Schwerbehindertenfeststellungsverfahren nach § 69 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) sind in Thüringen seit dem 1. Mai 2008 die Landkreise und kreisfreien Städte zuständig.

Die Mitarbeiter/innen haben ihren Sitz im Landratsamt, Lindenhof 1 in Mühlhausen.

Besucheranschrift:
Landratsamt
Unstrut-Hainich-Kreis
Fachdienst Soziales
Schwerbehindertenrecht
Dienstgebäude H 001
Lindenhof 1
99974 Mühlhausen
Postanschrift:
Landratsamt
Unstrut-Hainich-Kreis
Fachdienst Soziales
Schwerbehindertenrecht
Lindenhof 1
99974 Mühlhausen


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