Die Förderung des sozialen Wohnungsbaues hat das Ziel, den Wohnungsmangel zu beseitigen und für weite Kreise der Bevölkerung breitgestreutes Eigentum zu schaffen. Sie soll eine ausreichende Wohnungsversorgung aller Bevölkerungsschichten entsprechend den unterschiedlichen Wohnbedürfnissen ermöglichen und überwiegend der Bildung von Einzeleigentum (Familienheimen und eigengenutzte Eigentumswohnungen) dienen.
Für die Bearbeitung folgender Anliegen ist das Sachgebiet Wohnungsbauförderung zuständig:
- Förderung des Neubaus und Ersterwerbs von selbstgenutztem Wohneigentum (Eigenheime und Eigentumswohnungen)
[Mehr Infos hier...] - Förderung von Baumaßnahmen im Bestand (Um- und Ausbau, Erweiterung)
[Mehr Infos hier...] - Förderung des Erwerbs (und ev. der Modernisierung) bestehenden Wohneigentums zur Eigennutzung
[Mehr Infos hier...] - Förderung der Modernisierung und Instandsetzung von selbstgenutzten Wohneigentum
[Mehr Infos hier...] - Förderung von Maßnahmen des Wärmeschutzes und der Heizung (z.B. erneuerbare Energien) – "Öko Plus"
[Mehr Infos hier...] - Ausstellung der Wohnberechtigungsbescheinigung (WBS) für den Bezug einer geförderten Wohnung
[Mehr Infos hier...] - Durchführung von örtlichen Kontrollen zur Einhaltung der Belegungsbindung von geförderten Wohnungen
- Zustimmung zur Modernisierung und zu baulichen Änderungen geförderter Wohnungen
Für umfassende und individuelle Beratungen stehen wir gerne zur Verfügung und sind auch bei der Antragstellung behilflich.
Aktuelle Förderprogramme
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