Thüringer Familienbaudarlehen

Was wird gefördert?

  • Schaffung von eigengenutztem Wohnraum:
  • Neubau und Ersterwerb (innerhalb von 2 Jahren nach Fertigstellung) eines Eigenheimes/Eigentumswohnung in den Programmgemeinden des Stadtumbauprogramms-Ost ,
  • Zweiterwerb eines vorhandenen Eigenheims (Bestandserwerb),
  • Ausbau oder Erweiterung mit Baukosten von mind. 25.000 EUR.

Wer wird gefördert?

Bei Neubau und Ersterwerb eines Eigenheimes / einer Eigentumswohnung in den Programmgemeinden des Stadtumbauprogramms-Ost:

  • junge Ehepaare (nicht länger als 5 Jahre verheiratet und keiner hat das 40. Lebensjahr vollendet),
  • Haushalte mit einem Kind,
  • Haushalte ab zwei Haushaltsmitgliedern, von denen mind. einer mit einem Grad von 50 schwerbehindert ist.

Bei Neubau und Ersterwerb eines Eigenheimes / einer Eigentumswohnung:

  • Haushalte mit mind. zwei Kindern,
  • Haushalte ab zwei Haushaltsmitgliedern, von denen mind. einer mit einem Grad von 50 schwerbehindert ist.

Bei Bestandserwerb sowie Ausbau/Erweiterung:

  • keine Einschränkungen hinsichtlich der im Haushalt lebenden Personen.

Gefördert werden Haushalte, deren Einkommen die Grenzen des § 9 WoFG um nicht mehr als 60 % überschreiten.

Jährliches Haushaltsbruttoeinkommen (Richtwert):

1-Personen-Haushalt EUR 28.400

2-Personen-Haushalt EUR 42.100

3-Personen-Haushalt EUR 51.500

4-Personen-Haushalt EUR 60.900

5-Personen-Haushalt EUR 70.200

jede weitere Person EUR 9.370

zusätzlich je Kind EUR 1.140

Diese Angaben entsprechen einem Musterhaushalt. Daher kann je nach persönlichen Verhältnissen auch bei einem höheren Haushaltsbruttoeinkommen die Grenze eingehalten werden.

Die Antragsannahme und die Prüfung der Einkommensgrenzen erfolgt durch die Mitarbeiter des zuständigen Landratsamtes / der kreisfreien Stadt, Bereich Wohnungsbauförderung in dessen/deren Gebiet sich die Immobilie befindet.

Fördervoraussetzungen:
  • Darlehen vor Baubeginn oder Abschluss des Vertrages beantragen
  • Mindesteigenleistung von 20 %
  • Darlehen nicht in Kombination mit KfW-Wohneigentumsprogramm möglich

Wie viel wird gefördert?

Mit einem nachrangig zu besichernden Darlehen aus dem Thüringer Familienbaudarlehen können Sie zinsgünstig die Eigenheimfinanzierung Ihrer Hausbank ergänzen. Mit dem Darlehen werden Ihnen 30 % der Gesamtkosten zur Verfügung gestellt:

  • max. 100.000 EUR
  • mind. 15.000 EUR

Mit Unterstützung der KfW und des Freistaates Thüringen werden folgende Konditionen geboten:

  • fester Zinssatz für 10 Jahre (zu erfragen im Bereich Wohnungsbauförderung)
  • Tilgung 1,7 % jährlich zuzüglich ersparter Zinsen ab zweitem Jahr (Neufestsetzung nach 10 Jahren).

Alternativ zum erststelligen Hausbankdarlehen kann Ihnen auch ein vorrangiges TAB-Darlehen zu folgenden Konditionen gewährt werden:

  • fester Zinssatz wahlweise für 5 oder 10 Jahre (zu erfragen im Bereich Wohnungsbauförderung)
  • Tilgung wahlweise 1 % oder 2 % ab zweitem Jahr

Voraussetzungen für ein vorrangiges TAB-Darlehen:

  • nur in Kombination mit dem Thüringer Familienbaudarlehen möglich
  • Mindesteigenleistung von 20 %
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