Thüringer Modernisierungsdarlehen

Was wird gefördert?

Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an eigengenutzten Eigenheimen und Eigentumswohnungen, wie

  • bauliche Maßnahmen zur Erhöhung des Gebrauchswertes der Wohnung
  • heizenergiesparende Maßnahmen
  • modernisierungsbedingte Instandsetzung

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Eigentümer von Eigenheimen.

Gefördert werden Haushalte, deren Einkommensgrenzen § 9 WoFG um nicht mehr als 60 % überschreitet.

Jährliches Haushaltsbruttoeinkommen (Richtwert):

1-Personen-Haushalt EUR 28.400

2-Personen-Haushalt EUR 42.100

3-Personen-Haushalt EUR 51.500

4-Personen-Haushalt EUR 60.900

5-Personen-Haushalt EUR 70.200

jede weitere Person EUR 9.370

zusätzlich je Kind EUR 1.140

Diese Angaben entsprechen einem Musterhaushalt. Daher kann je nach persönlichen Verhältnissen auch bei einem höheren Haushaltsbruttoeinkommen die Grenze eingehalten werden.

Die Antragsannahme und Prüfung der Einkommensgrenzen erfolgt durch die Mitarbeiter des zuständigen Landratsamtes/kreisfreien Stadt, Bereich Wohnungsbauförderung in dessen/deren Gebiet sich die Immobilie befindet.

Fördervoraussetzungen:

  • das Darlehen ist vor Baubeginn zu beantragen
  • 20 % der Modernisierungs- und Instandsetzungskosten sind in Form von Eigenkapital zu erbringen (der Wert der Selbsthilfe findet keine Berücksichtigung bei der Eigenleistung)

Wie viel wird gefördert?

Mit dem zinsgünstigen Darlehen werden 80 % der Kosten finanziert. Der Mindestdarlehensbetrag liegt bei 10.000 Euro, der Darlehenshöchstbetrag bei 35.000 Euro. Das Darlehen ist nachrangig zu besichern.

Sollten Ihre Gesamtkosten höher sein, so stellen wir Ihnen gern eine attraktive Gesamtfinanzierung zusammen.

Mit Unterstützung des Freistaates Thüringen werden folgende Konditionen geboten

  • um 2,5 % höherer Auszahlungskurs als beim KfW-Förderprogramm "Wohnraum modernisieren" (d. h. bei einem Darlehen von z. B. 20.000 EUR erhalten Sie 500 EUR mehr ausgezahlt)
  • fester Zinssatz für 5 bzw. 10 Jahre (zu erfragen im Bereich Wohnungsbauförderung)
  • Tilgung wahlweise 1,7 % oder 3,0 % jährlich zuzüglich ersparter Zinsen ab zweitem Jahr
  • kostenfreie Sondertilgungsmöglichkeiten innerhalb der ersten Zinsbindungsphase

Kumulierungen:

Eine Kombination von Mitteln der Städtebauförderung, der Dorferneuerung und des Denkmalschutzes mit dem Thüringer Modernisierungsdarlehen ist möglich.

Nicht möglich ist die Kombination von Mitteln aus dem KfW-Förderprogramm "Wohnraum modernisieren" und der Zuschussvariante des CO2-Gebäudesanierungsprogramms mit dem Thüringer Modernisierungsdarlehen.

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