Thüringer Modernisierungsdarlehen Öko-Plus

Was wird gefördert?

Mit dem Thüringer Modernisierungsdarlehen - Öko-Plus werden Wärmeschutzmaßnahmen zur Dämmung (Außenwände, Dach, oberste Geschoss- und Kellerdecken), Austausch bzw. Erneuerung der Heizung (z.B. erneuerbare Energien, Kraft-Wärme-Kopplung, Nah- und Fernwärme) sowie der Austausch von Einzelöfen durch Zentralheizungsanlagen mit Brennwerttechnologie gefördert.

Wer wird gefördert?

Mit dem Förderdarlehen werden Eigentümer von Eigenheimen und selbst genutzten Eigentumswohnungen unterstützt. Dies gilt auch, wenn darin Eltern, Großeltern, Kinder oder Enkel des Antragstellers wohnen.

Gefördert werden Haushalte, deren Einkommensgrenzen § 9 WoFG um nicht mehr als 60 % überschreitet.

Jährliches Haushaltsbruttoeinkommen (Richtwert):

1-Personen-Haushalt EUR 28.400

2-Personen-Haushalt EUR 42.100

3-Personen-Haushalt EUR 51.500

4-Personen-Haushalt EUR 60.900

5-Personen-Haushalt EUR 70.200

jede weitere Person EUR 9.370

zusätzlich je Kind EUR 1.140

Diese Angaben entsprechen einem Musterhaushalt. Daher kann je nach persönlichen Verhältnissen auch bei einem höheren Haushaltsbruttoeinkommen die Grenze eingehalten werden.

Die Antragsannahme und Prüfung der Einkommensgrenzen erfolgt durch die Mitarbeiter des zuständigen Landratsamtes/kreisfreien Stadt, Bereich Wohnungsbauförderung in dessen/deren Gebiet sich die Immobilie befindet.

Wie viel wird gefördert?

Sie können bis zu 80 Prozent der Kosten finanzieren. Das Darlehensvolumen beträgt 10.000 bis 50.000 Euro.

Sollten Ihre Gesamtkosten höher sein, so stellen wir Ihnen gern eine attraktive Gesamtfinanzierung zusammen.

Mit Unterstützung des Freistaates Thüringen werden folgende Konditionen geboten:

  • fester Zinssatz für 5 oder 10 Jahre
  • Tilgung 1,7 Prozent oder 3 Prozent ab dem zweiten Jahr
  • kostenfreie Sondertilgungsmöglichkeiten innerhalb der ersten Zinsbindungsphase

(Die aktuellen Zins-Konditionen werden für dieses neue Programm erstmals am 07.01.2009 zur Verfügung gestellt und können im Bereich Wohnungsbauförderung erfragt werden.)

Besicherung:

Das Darlehen wird nachrangig besichert.

Antragsweg:

Ihren Antrag stellen Sie beim Landratsamt oder der kreisfreien Stadt, in der Ihr Haus oder Ihre Wohnung liegt.

Hinweis:

Ihren Darlehensantrag müssen Sie vor Baubeginn einreichen.

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