Wer ein Reisegewerbe im Sinne des § 55 GewO betreiben will, bedarf einer vorherigen Erlaubnis (Reisegewerbekarte).
Was müssen Sie mitbringen?
- Antrag mit Stellungnahme der Gemeinde (Antragsformular pdf)
- Personalausweis (bei Ausländern: Reisepass und aktuelle Meldebestätigung)
- Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes
- Bestätigung über Beantragung des Führungszeugnisses zur Vorlage bei Behörden
(Das Führungszeugnis beantragen Sie bei Ihrer zuständigen Meldebehörde. Der Versand erfolgt direkt an das Gewerbeamt). - Reisegewerbekarte (z. B. bei Verlängerung oder Änderung der Reisegewerbekarte)
- Bei Schaustellern: Haftpflichtversicherung
- Bei Abgabe von Getränken/Speisen: Gesundheitsausweis
- Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis des Vollstreckungsgerichts (§ 882 b ZPO)
(Amtsgericht Meiningen - Beantragung online unter: www.vollstreckungsportal.de) - Auskunft des Insolvenzgerichtes Auszug aus dem Insolvenzverzeichnis (§ 26 Abs. 2 InsO)und Mitteilung, ob Verfahren eröffnet wurde (Beantragung zuständiges Amtsgericht)
Bei juristischen Personen für jeden gesetzlichen Vertreter z.B. Geschäftsführer:
- alle persönlichen Angaben laut Punkt 1 und 2 des Antrages
- alle o. g. Unterlagen je nach Art des Reisegewerbes mit Ausnahme von Passbildern
zusätzlich für die juristische Person:
- aktueller Handelsregisterauszug
- Bescheinigung in Steuersachen
Kosten:
Die Gebühr wird nach dem Verwaltungsaufwand errechnet.