Grundsätzlich besteht nach § 21a StVO (Straßenverkehrsordnung) eine Pflicht zum Anlegen von Sicherheitsgurten und zum Tragen von Schutzhelmen.
Eine Ausnahme von dieser Regelung kann gemäß § 46 Absatz 1 Nr. 5b StVO bei gesundheitlichen Gründen erteilt werden.
Für die Einwohner der Städte Mühlhausen und Bad Langensalza sind für die Erteilung der Gurt- und Helmbefreiungen die jeweiligen Stadtverwaltungen zuständig.
Folgende Unterlagen werden benötigt:
- Schwerbehindertenausweis, soweit vorhanden
- ärztliche Bescheinigung
Die Erteilung der Ausnahmegenehmigung ist bei Vorliegen eines Schwerbehindertenausweises gebührenfrei. Ansonsten wird gemäß der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) eine Gebühr in Höhe von 15,00 € erhoben.