Der Unstrut-Hainich-Kreis bezuschusst nichtinvestive Projekte zur Förderung von Familien und des Zusammenlebens der Generationen aus Mitteln des Landesprogramms Familie/Solidarisches Zusammenleben der Generationen in seinem Kreisgebiet. Projektinhalte können sich in folgenden Handlungsfeldern bewegen:

  1. Vereinbarkeit von Familie und Beruf,
  2. Entwicklung und Umsetzung alternativer Mobilitätslösungen,
  3. Bildung im familiären Umfeld, inkl. Freizeit- und Erholungsangebote,
  4. Beratung, Unterstützung und Information,
  5. Wohnumfeld und Lebensqualität,
  6. Dialog der Generationen.

Alle förderfähigen Angebote im Rahmen des Landesprogramms "Solidarisches Zusammenleben der Generationen" sind in einem Angebotskatalog zusammengefasst. Hier werden alle Handlungsfelder sowie die Indikatoren der Lebensqualität beschrieben und die Angebote entsprechend der zugrundeliegenden Systematik aufgeführt. Der Angebotskatalog ist damit eine Orientierungs- und Planungshilfe für die Akteure vor Ort.

Besondere Bedarfslagen bestehen für folgende Projektgegenstände im Unstrut-Hainich-Kreis:

  1. wohnortnahe Freizeitangebote im ländlichen Raum für Kinder und Jugendliche, ihre Familien und mit generationenübergreifender Ausrichtung,
    insbesondere auch während der Schulferien,
  2. Entwicklung bzw. Umsetzung alternativer Mobilitätslösungen,
  3. Angebote zur Entlastung von Sorgeberechtigten - sowohl bei der Kindererziehung, als auch bei der Pflege von Angehörigen, z. B. ehrenamtliche Betreuungsangebote für Kinder,
  4. Information, Aufklärung und Vernetzung von Unternehmen zur Förderung der betrieblichen Gesundheitsförderung,
  5. Angebote zur Gesundheitsprävention für Kinder, Familien, Erwachsene und Alte im ländlichen Raum (von Informations- über Schnupperangebote bis hin zu generationsübergreifenden Kursen zur Entspannung oder Bewegung, z. B. Familiensporttreff),
  6. Medienbildung und Medienkompetenz.

Förderfähige Projektgegenstände sind jedoch nicht auf die vorstehenden sechs besonderen Bedarfslagen (a) bis f)) begrenzt. Weitere Projektinhalte aus den oben aufgeführten sechs Handlungsfeldern (1. bis 6.) können aus dem Landesprogramm bezuschusst werden.

Projektanträge sind spätestens bis zum 28.02.2023 beim:
Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis
Fachbereich Familie, Jugend, Soziales und Gesundheit
Stabsstelle Sozialplanung
Lindenhof 1
99974 Mühlhausen

einzureichen. Über die Bewilligung entscheidet der Kreisausschuss des Kreistages auf Basis der Votierungsempfehlungen des Fachbeirates für mehr Chancengerechtigkeit.

Zu beachten ist, dass gemäß Ziffer 5.3 der förderbegründenden Richtlinie LSZ

  1. die Förderung individueller Leistungsansprüche von Bürgern sowie
  2. von Maßnahmen, Angeboten und Einrichtungen, die nach anderen rechtlichen Regelungen und Förderprogrammen des Freistaats Thüringen förderfähig sind, ausgeschlossen sind. Hierzu gehören insbesondere:

ba) die überregionale Familienförderung auf der Grundlage des ThürFamFöSiG,
bb) die Richtlinie „Örtliche Jugendförderung“,
bc) die Richtlinie zur Umsetzung des Fonds „Frühe Hilfen“,
bd) die Richtlinie „Landesprogramm Kinderschutz“,
be) die „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen an örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe für Vorhaben der schulbezogenen Jugendsozialarbeit“,
bf) die Richtlinie „Landesjugendförderplan“,
bg) die Richtlinie „Förderung von Maßnahmen zur Umsetzung des Thüringer Landesprogramms für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit“,
bh) die Förderung nach dem Thüringer Erwachsenenbildungsgesetz,
bi) die Richtlinie zur Förderung von Angeboten zur Unterstützung Pflegebedürftiger im Alltag, ehrenamtlichen Strukturen, Modellvorhaben zur Erprobung neuer Versorgungskonzepte und Versorgungsstrukturen und der Selbsthilfe im Freistaat Thüringen sowie
bj) die Vergabegrundsätze der Thüringer Ehrenamtsstiftung für die Förderung des Ehrenamtes.

 

Zur Klärung, ob Projektideen förderfähig sind, wird potentiellen Antragstellern empfohlen, diese kurz mit der Stabsstelle Sozialplanung abzustimmen. Darüber hinaus ist im Antrag darzulegen, wie das Projekt trotz möglicher Kontaktbeschränkungen im Kontext von SARS-CoV 2 durchgeführt werden kann.

 

Umfang und Höhe der Förderung
Es können Personal-, Sach- und Honorarausgaben bis zu einer maximalen Höhe von 6.000,00 Euro für Projekte im Kreisgebiet beantragt werden. Vom Antragsteller sind Eigenmittel i. H. v. mindestens fünf Prozent zu erbringen. Insofern das Projektziel/die Projektziele und die Umsetzung des Projektes nur bei Übernahme sämtlicher zuwendungsfähiger Ausgaben durch den Unstrut-Hainich-Kreis realisiert werden können, wird der Landkreis grundsätzlich eine 100%-Förderung bewilligen können.

 

Wer ist antragsberechtigt?
gemeinnützige Träger, Verbände der Wohlfahrtspflege, kirchliche Träger sowie Städte und Gemeinden

 

Förderzeitraum
frühestmöglicher Projektstart: 01.04.2023
Ende des Förderzeitraums: 31.12.2023

 

Förderquelle & Bewilligungsbehörde
Die Mikroprojekte werden durch das TMASGFF aus Mitteln des Landesprogramms „Solidarisches Zusammenleben der Generationen“ gefördert.
Das Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis ist die Bewilligungsbehörde zur Weiterreichung der Landesmittel an die Antragsteller (Letztempfänger).

 

Förderrichtlinie
Richtlinie zum Landesprogramm „Solidarisches Zusammenleben der Generationen“ (Richtlinie LSZ)

 

Ansprechpartnerin für (potentielle) Antragstellende
Für weiterführende Informationen und Beratungen zu Antragstellungen und zur Förderungsfähigkeit von Projekten wenden Sie sich bitte an folgende Stelle:
Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis
Fachbereich Familie, Jugend, Soziales und Gesundheit
Stabsstelle Sozialplanung
Maria Klein
Lindenhof 1
99974 Mühlhausen
Telefon: 03601 802082
Telefax: 03601 80132082
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

 

Downloads

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exurl symbolAntragsformular Mikroprojekte UHK

exurl symbolRichtlinie LSZ (nur informativ)

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