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Informationen zu privaten, nichtöffentlichen und öffentlichen Veranstaltungen

Bisher waren Veranstalter in der akuten Pandemiezeit verpflichtet, eine geplante private bzw. nichtöffentliche oder öffentliche Veranstaltung mindestens 10 Tage vor Termin gegenüber dem Gesundheitsamt anzuzeigen.

Mit der Neufassung der ThürSARS-CoV-2-Maßnahmenverordnung im Frühjahr 2022 ist diese Anzeigepflicht entfallen. Darüber hinaus gibt es keine Zugangsbeschränkungen mehr für Gäste und Besucher. Auch kann auf die Erstellung und Vorlage eines Infektionsschutzkonzeptes bei der zuständigen Behörde verzichtet werden.

Aufgrund der weiterhin hohen Infektionszahlen wird dennoch empfohlen, geeignete Infektionsschutzmaßnahmen zu treffen und die AHA+L-Regeln (Abstand halten, Hygiene beachten, Maske tragen, regelmäßig lüften), insbesondere bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen, umzusetzen.

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