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Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis | Lindenbühl 28/29 | 99974 Mühlhausen | Tel. +49 3601 800
N E U
Zweite Änderung der Allgemeinverfügung zur Eindämmungder weiteren Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 vom 20.02.2021
vom: 01.03.2021
Inkrafttreten: 03.03.2021
Außerkrafttreten: 15.03.2021, 24:00 Uhr
Begründung der Zweiten Änderung der Allgemeinverfügung vom 20.02.2021
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Änderung der Allgemeinverfügung zur Eindämmung der weiteren Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 vom 20.02.2021
vom: 27.02.2021
Inkrafttreten: 28.02.2021
Außerkrafttreten: 15.03.2021, 24:00 Uhr
Begründung der Änderung der Allgemeinverfügung vom 20.02.2021
Allgemeinverfügung zur Eindämmung der weiteren Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2
vom 20.02.2021
Inkrafttreten: 21.01.2021
Außerkrafttreten: 15.03.2021, 24:00 Uhr
Begründung der Verlängerung
Dritte Thüringer Verordnung über außerordentliche Sondermaßnahmen zur Eindämmung einer sprunghaften Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2
(Dritte Thüringer SARS-CoV-2-Sondereindämmungsmaßnahmenverordnung - 3. ThürSARS-CoV-2-SonderEindmaßnVO-)
vom 18.02.2021
Inkrafttreten: 19.02.2021
Außerkrafttreten: 15.03.2021, 24:00 Uhr
LESEFASSUNG
Weitere Verordnungen und Verfügungen des Freistaates Thüringen und des Landkreises Unstrut-Hainich-Kreis finden Sie hier...
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