Wer die Jagd ausübt, muss einen auf seinen Namen lautenden Jagdschein mit sich führen und diesen auf Verlangen den Polizeibeamten sowie den Jagdschutzberechtigten vorzeigen.
Was ist mitzubringen:
- Antrag
Antragsformular - Nachweis über bestandene Jägerprüfung (alternativ: Jagdschein für das abgelaufene Jagdjahr)
- Nachweis einer ausreichenden Jagdhaftpflichtversicherung (Mindestdeckungssumme: 500.000,00 Euro für Personenschäden; 50.000,00 Euro für Sachschäden)
- neueres Passbild (nur bei Neuausstellung)
Welche Kosten sind damit verbunden?
Tagesjagdschein:
25,00 Euro
Jahresjagdschein:
50,00 Euro
Dreijahresjagdschein:
125,00 Euro
Jugendjagdschein:
25,00 Euro
Falknerjagdschein:
25,00 Euro