Benutzung des Kreisarchivs

Die Benutzung erfolgt in der Regel als Direktbenutzung durch Einsichtnahme in Findhilfsmittel, Archivalien im Original oder in deren Reproduktionen in archivisches Sammlungsgut oder in Bücher.

Weiterhin ist eine mündliche oder schriftliche Auskunftserteilung möglich.

Die Benutzung ist kostenpflichtig, jedoch für bestimmte Auskünfte kostenfrei. Näheres dazu finden Sie in der Gebührensatzung.

Der Antrag auf Benutzung des Archivs ist bei der Direktbenutzung in der Form des Benutzungsantrags zu stellen, dabei ist der Gegenstand der Nachforschung so genau wie möglich anzugeben und der Benutzungszweck nachzuweisen. (Download des Benutzerantrages)

Der Benutzer hat sich auf Verlangen auszuweisen und ist zu wahrheitsgemäßen Angaben verpflichtet.

Die unaufgeforderte und kostenlose Abgabe von Belegexemplaren an das Archiv regelt sich gemäß § 16 Abs. 4 ThürArchivG.

Bei schriftlichen und fernmündlichen Anfragen muss kein Benutzungsantrag gestellt werden.

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